Gesundheitsdienst

Die Grundversorgung der kleinen Spitäler ist unverzichtbar

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) lehnt eine klinische Reform des Südtiroler Gesundheitswesens, welche die Abschaffung der medizinischen Grundversorgung in den kleinen Krankenhäusern vorsieht, strikt ab und kritisiert die Vorgehensweise der Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Die aktuelle Diskussion um eine schleichende Schließung der Krankenhäuser von Schlanders, Sterzing und Innichen bestätige einmal mehr, dass in Südtirol wichtige Neuerungen im Gesundheitswesen über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg gemacht werden.
„Es hat den Anschein, dass hier mit politischem Kalkül und mit rein marktwirtschaftlichen Kriterien vorgegangen wird, anstatt die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen", beklagt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett. „In Österreich gibt es vergleichbare Strukturen auch für kleinere Einzugsgebiete als den Vinschgau, das Wipptal oder das Oberpustertal."
Der ASGB fordert eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema sowie die Einbindung aller betroffenen Gruppen, in erster Linie der Vertreter der örtlichen Bevölkerung und des Krankenhauspersonals.
„Die Verantwortlichen sollen das so genannte Geheimpapier auf den Tisch legen und erklären, warum man glaubt, eine so wichtige Sache wie die klinische Reform unter Ausschluss der öffentlichen Meinung machen zu müssen", fordert Tschenett weiter. Diese Polemik bringt wieder große Unzufriedenheit und Ängste um den Arbeitsplatz in die Krankenhäuser. Anstatt die Leute für dumm zu verkaufen, indem man ihnen vorgaukle, die Grundversorgung aufrechtzuerhalten, während man mehrere Abteilungen vor Ort schließen wolle, sollen die verantwortlichen Politiker und Verwalter die konkreten Absichten preisgeben. „Wir haben es schon bei der Verwaltungsreform des Gesundheitswesens gesehen, dass die vom Land angekündigten Kosteneinsparungen am Ende zu einer Kostensteigerung geführt haben. Warum sollten wir jetzt - ohne in irgendeiner Form eingebunden worden zu sein - glauben, dass mit der Schließung von bestimmten Abteilungen in den kleinen Krankenhäusern effektiv eingespart wird?", fragt Tschenett in Richtung Politik.

Gesundheitsdienst

Elastische Klausel für das Teilzeitpersonal das Gericht hat entschieden

Die Fachgewerkschaft ASGB Gesundheitsdienst ist mit drei Fällen von Teilzeitbediensteten, welche unserer Auslegung nach das Anrecht auf die Zulage der elastischen Klausel haben, vor Gericht gegangen und hat in allen Punkten der Anklage Recht erhalten. Das Gericht hat in den drei Fällen auf eine Gesamtentschädigung in der Höhe von 21.000 Euro Zugunsten der Bediensteten entschieden!
Gegen diese Urteile hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb (SSB) Rekurs eingelegt und stellt sich somit erneut nicht nur gegen die Rechtssprechung sonder auch wiederum gegen die Teilzeitbediensteten.
Der ASGB Gesundheitsdienst hat daraufhin alle Teilzeitbediensteten aufgerufen, sich innerhalb 17. September 2010 zu melden, sollten sie:
seit 2000 bis zum heutigen Datum keinen individuellen Teilzeitarbeitsvertrag erhalten, bzw. abgeschlossen haben soll sich in jedem Fall bei uns melden. Auch wenn es sich lediglich um Änderungen der Arbeitszeiten handelt (z. B. von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung, von 50-Prozent-Beschäftigung auf 75-Prozent-Beschäftigung) muss immer ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden!
außerhalb ihrer im Teilzeitarbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeitgliederung (horizontal, vertikal, gemischt) aus dienstlichen Gründen andere Turnusse abdecken müssen, wie z. B. Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen usw., steht ihnen die Zulage der „elastischen Klausel" unbedingt zu. Auch zurzeit Vollzeitbedienstete, die in vergangenen Jahren ihren Dienst in Teilzeit geleistet haben, können noch rückwirkend von ihrem Recht Gebrauch machen!
Dem Aufruf des ASGB-Gesundheitsdienstes, sich an der Eingabe bei der Schlichtungskommission zu beteiligen, sind ca. 100 Teilzeitbedienstete, verteilt auf alle vier Gesundheitsbezirke, gefolgt. Wir wollen damit erreichen, dass allen betroffenen Teilzeitbediensteten ein, über Jahre hin vorenthaltenes Recht, vom SSB endlich anerkannt und die Zulagen ausbezahlt.
Wir werden diese Sammeleingabe bei der Schlichtungskommission einreichen. Alle Teilzeitbediensteten die sich an dieser Aktion beteiligt haben werden von uns regelmäßig über alle Neuerungen informiert.