Verbrauchertelegramm
Nahrungsergänzungsmittel

Wann Vorsicht geboten ist

Das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln boomt weltweit. Besonders bei jungen sportlichen und gestressten Menschen mit höheren Bildungsstand und ausgeprägtem Gesundheitsbewusstsein liegen diese Produkte im Trend. Besondere Vorsicht ist geboten: - wenn das Mittel "Wunder" wirken soll (schnell und ohne Nebenwirkungen); - wenn das Präparat bei Krankheit helfen soll (ist verboten!); - wenn die vollständige Anschrift des Vertreibers fehlt; Finger weg von Internetkäufen! - Nahrungsergänzungsmittel, die auf dem internationalen Markt angeboten werden, sind sehr unterschiedlich zusammengesetzt und enthalten verschiedene Mengen an Inhaltsstoffen. Auf keinen Fall sollten Sie mehrere Präparate kombiniert einnehmen. Detaillierte Infos im Infoblatt: „Nahrungsergänzungsmittel".

Thema

Familie und Jugend

Der Bundesvorstand des ASGB hat im Herbst, wie bereits berichtet, in groben Zügen seine Tätigkeit für die nächsten Jahre festgelegt. Ein Schwerpunkt bildet neben „Gesundheit und Soziales" und „Autonomie" auch das Thema „Familie und Jugend".
Nachstehend das erarbeitete Papier zum Thema „Familie und Jugend"
JUGEND
1. Lehrlingswesen
Das duale Ausbildungssystem in Südtirol ist italienweit ein Vorzeigemodell, auch der ASGB unterstreicht seine Bedeutung. Allerdings ist auch hier eine Erneuerung notwendig, um das Lehrlingssystem innerhalb Südtirols zu harmonisieren. Dies soll mit einer Reduzierung der Lehrzeiten von derzeit fünf Jahren geschehen; drei Jahre Lehrdauer sind laut Staatsgesetz und Landesgesetz die Regel, in einigen Handwerksberufen ist eine Lehrzeit von vier Jahren für hoch komplexe Berufe durchaus berechtigt. Fünf Jahre sind zu viel! Rechnet man die pflichtmäßige Berufsgrundstufe dazu, müssten Lehrlinge mit einer Lehrdauer von fünf bis fünfeinhalb Jahren insgesamt sechs Jahre für den Abschluss einer Grundlehre aufbringen, während man die Matura in fünf Jahren abschließt. Dies ist auf jeden Fall unangemessen.
2. Zusatzrente – Rentensituation
Die Zusatzrente wird aufgrund der durchgeführten und noch zu erwartenden Rentenreformen immer wichtiger, vor allem für junge Leute. Diesem Aspekt muss bei zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen mehr Gewicht verliehen werden. Der Arbeitgeberbeitrag für die Zusatzrente sollte für junge ArbeitnehmerInnen, z.B. zwischen 15 und 35 Jahren oder z.B. für jene, die ins Beitragssystem für die Rentenberechnung fallen, zwei Prozent betragen.
Dies ist umso wichtiger, als bei Lehrlingen für die Rente im Beitragssystem nur die effektiv eingezahlten Beiträge zählen (max. 10%).
3. Berufsmatura
Die Arbeitsgruppe erachtet die Einführung der Berufsmatura als Chance vor allem für die Kinder von Arbeitnehmern, ohne große „Umwege" Zugang zur universitären Ausbildung auf der Grundlage der absolvierten Lehre oder abgeschlossenen Fachschule zu erhalten. Dafür muss allerdings der theoretische Teil in den Berufsschulen stundenmäßig und qualitativ ausgeweitet werden. Die Berufsmatura soll Lehrlingen und Abgängern der Fachschulen über das Spezialisierungs- und Maturajahr den Weg zu berufsverwandten universitären Studiengängen öffnen (z.B. Ingenieure, Architekten usw.).
4. Prekäre Arbeitsverträge
Der ASGB lehnt alle Formen von prekären Arbeitsverhältnissen besonders für junge Personen ab. Befristete Arbeitsverträge stehen im Widerspruch zur Familienfreundlichkeit und auch zu einer stabilen Wirtschaftslage. Die mittlerweile zum Normalfall gewordenen befristeten Arbeitsverträge sind wieder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In den nicht Saison abhängigen Sektoren sind befristete Verträge abzulehnen.
5. ASGB-Jugendgruppe
Der Bundesvorstand des ASGB hat den Anstoß gegeben, eine eigene ASGB-Jugendgruppe zu gründen, was bereits gelungen ist (siehe Innenteil dieser AKTIV-Ausgabe). Um die Arbeit dieser Jugendgruppe zu unterstützen, braucht es eine kontinuierliche Finanzierung der geplanten Aktionen durch fixe Beiträge der Fachgewerkschaften.
Ein Schwerpunkt der Jugendgruppe stellt sicher die Herstellung von Kontakten zu Jungendzentren dar.
FAMILIE
1. Das Familienpaket von Region und Land
Das Familienpaket muss in verschiedenen Punkten abgeändert werden, um die darin enthaltenen Leistungen mehr den Bedürfnissen der lohnabhängigen Bevölkerung anzupassen. Die gegenwärtige Ausrichtung des Familienpaketes ist zu sehr nach dem Gießkannenprinzip ausgerichtet, der ASGB fordert eine verstärkte Konzentrierung auf jene Bevölkerungsgruppen, die die Unterstützungen der öffentlichen Hand dringender benötigen, dafür aber mehr Mittel erhalten sollen.
Die Region soll die vollen Beiträge für einen unbezahlten zweijährigen Wartestand der lohnabhängigen Mütter ab Ende des bezahlten Elternurlaubes übernehmen, indem der Betrieb die Beiträge beim NISF/INPS einzahlt und diese von der Region zurückfordert. Damit soll ein konkreter Beitrag zur Erhaltung des Arbeitsplatzes für Mütter geleistet werden.
Für jene Personen, vor allem Frauen, die ihr Arbeitsverhältnis nach der Mutterschaft beenden wollen oder müssen und sich freiwillig weiterversichern, soll die Region nicht nur einen Beitrag von 6.000 Euro leisten, sondern die vollen Beiträge übernehmen.
Der Selbstbehalt bei der freiwilligen Weiterversicherung im Falle zweier minderjährigen Kinder soll fallen, weil er sich nachteilig für Frauen auswirkt, die eine lohnabhängige Arbeit hatten. Die Einkommensgrenzen beim regionalen Familiengeld müssen jährlich der Inflation angepasst werden und somit den jährlichen Lohnfortschreibungen Rechnung tragen. Die Einkommensgrenzen z.B. bei zwei Kindern müssen zumindest für 1,5 Jahresgehälter Platz lassen! Das regionale Familiengeld sollte zudem nicht mit 18 Jahren enden, sondern auch Universitätsstudenten für die Mindeststudiendauer (drei Jahre) miteinbeziehen.
2. Wohnbauförderung für junge Paare
Junge Familien/Paare sollen leichteren Zugang zu Institutswohnungen erhalten, die sie nach einem bestimmten Zeitraum auch erwerben können.
Institutsmieter, die über einen langen Zeitraum den Landesmietzins bezahlt haben, sollen die Wohnung erwerben können.
3. Öffnungszeiten im Handel
Der ASGB bleibt bei seiner Haltung, den Sonntag als arbeitsfrei und somit als Familientag zu schützen. In dieser Hinsicht wurde bereits in gemeinsamer Aktion mit dem Handels- und Dienstleisterverband (hds) und den anderen Fachgewerkschaften bei der Gemeinde Bozen interveniert, die im Rahmen eines Projektes zur Aufwertung der Stadt verlängerte Öffnungszeiten ins Auge fasst was vor allem das Interesse der großen Lebensmittelketten weckt.
4. Weiteres
In besonderen Fällen wie Entlassungen wegen der Wirtschaftskrise, Tod des Familienoberhauptes usw. soll für Leistungen der öffentlichen Hand (z.B. Stipendien) nicht das Einkommen von vor zwei Jahren oder des Vorjahres herangezogen werden (außer es erweist sich als günstiger), sondern es soll der aktuelle Lohnausfall mit berücksichtigt werden.