Verbrauchertelegramm
Time-Sharing

Wiederverkauf fast unmöglich

Es gibt unzählige Verbraucher, die vor allem in den 90er Jahren von ausgebufften Verkäufern durch den Einsatz gewiefter Überzeugungstechniken ein Timesharingrecht, also das Recht über einen langen Zeitraum (auf jeden Fall mindestens drei Jahre lang) eine Immobilie in einer Ferienanlage in Spanien, Afrika oder anderen exotische Reisezielen während eines bestimmten Zeitraum des Jahres (eine Kalenderwoche oder länger) zu nutzen, erstanden haben. Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen ist bislang noch kein einziger Fall bekannt, bei welchem ein Verbraucher tatsächlich in der Lage war, seine Timesharing- Quote zu verkaufen. Unser Rat an diejenigen, die versuchen, sich von ihren Quoten zu befreien, ist natürlich, Vorsicht walten zu lassen, wenn man Angebote, die Quoten weiter zu verkaufen oder gegen Urlaubspunkte einzutauschen, bekommt. Das kleinere Übel ist sicherlich, seine Quote kostenlos den Timesharing-Unternehmen zu überlassen, und somit wenigstens die weitere Zahlung der Betriebskosten zu vermeiden, und vor allem neuen Verträgen mit weiteren Kosten auszuweichen!

Verbrauchertelegramm
Gebrauchtwagen

Worauf man Anspruch hat

Der Verbraucherschutzkodex regelt auch die Gewährleistung und Garantie der Gebrauchtwagen. So ist z.B. festgelegt, dass die gesetzliche Gewährleistung auch bei gebrauchten Autos gilt, sofern diese bei einem Händler und nicht bei einer Privatperson gekauft wurden, dass diese Gewährleistung eine Dauer von mindestens einem Jahr haben muss, und dass es sich bei der Gewährleistung um ein nicht verzichtbares Recht handelt. Detaillierte Infos unter www.verbraucherzentrale.it im Infoblatt: "Gebrauchtwagen - Welche Gewährleistung besteht wirklich".