Landesbedienstete

Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge für die Zusatzrente im öffentlichen Dienst

Bei der Reform für die Abfertigung und Zusatzrente ist der öffentlich Bedienstete nicht berücksichtigt worden, daher gelten für die Mitglieder des Laborfonds im öffentlichen Bereich weiterhin die drei Obergrenzen für die Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge aufrecht.
1. 12 Prozent des jährlichen Gesamteinkommens;
2. Absoluter Höchstbetrag von 5.164,57 Euro
3. Für Einkommen von unselbständiger Arbeit der doppelte Betrag der Abfertigung, die in den Fonds fließt.
Da mit bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vom 12.02.2008 die Mitglieder des Laborfonds ihren Beitrag selbst bestimmen können, überschreiten viele diese Absetzbarkeit.
Daher empfehlen wir den Mitgliedern des Laborfonds ihr CUD im Abschnitt „sonstige Daten" zu überprüfen. In der Zeile 53 scheint jener Betrag auf, welcher in diesem Falle nicht von der Steuer absetzbar ist.
Eine entsprechende Mitteilung an den Laborfonds mit diesem Betrag sollte bis 30. September des darauf folgenden Jahres gemacht werden, damit bei einer eventuellen Auszahlung der Leistungen diese Nichtabsetzbarkeit berücksichtigt werden kann.
Das entsprechende Formular findet man auf der Homepage des Laborfonds unter Mitglieder im öffentlichen Dienst unter Mitteilung nicht abgezogener Beitrag.
Wer also für das Jahr 2009 einen höheren Prozentsatz zu eigenen Lasten in den Laborfonds einzahlt, unbedingt CUD kontrollieren und bis September 2010 die entsprechende Mitteilung an den Laborfonds schicken.

Medien

Betriebsprämie für die Mitarbeiter der Athesiadruck ausgehandelt

Vor mehreren Jahrzehnten hat der ASGB bzw. dessen Vertreter Arthur Stoffella für die Mitarbeiter der Athesiadruck und der Tageszeitung „Dolomiten" eine Betriebs-prämie, auch „14. Monatsgehalt" genannt, mit der Firmenleitung ausgehandelt. Kein anderer grafischer Betrieb hatte für seine Mitarbeiter eine so hohe und fixe Prämie ausbezahlt. Man kann sagen, dass die Athesia ein sozialer Betrieb war. Leider wurden mit Abkommen von 1993, welches die gesamtstaatlichen Gewerkschaften und der Unternehmerverband in Rom unterschrieben haben, die fixen Prämien untersagt. Stattdessen sollte die Betriebsprämie auf Produktivität, Qualität, Beweglichkeit usw. eingeführt werden. Nun hat der Betriebsrat der Athesiadruck und der Druckerei Ferrari-Auer kürzlich mit der Firmenleitung der Athesia einen Vertrag ausgehandelt, wonach laut Abkommen von 1993 eine variable Prämie für die Mitarbeiter in Zukunft ausbezahlt wird. Ein Dank gebührt den Betriebsratskolleginnen und Kollegen Christian Nössing, Marina Riz, Manfred Werth und Rainer Willeit (Athesiadruck), Thomas Seeber, Martin Slomp und Arik Profanter (Druckerei Ferrari-Auer), die mit Unterstützung der Kollegen Arthur Stoffella und Markus Dibiasi den Vertrag ausgehandelt haben.