Öffentlicher Dienst
Stellungnahme des ASGB zu den Sparmaßnahmen der italienischen Regierung

ASGB fordert Klärung für den öffentlichen Dienst in Südtirol

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund ASGB fordert von der Südtiroler Landesregierung eine dringende Klärung, in wie weit die jüngsten Sparmaßnahmen der italienischen Regierung auf den öffentlichen Dienst in Südtirol zutreffen.
Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder bereits festgestellt hat, so ist auch der ASGB der Meinung, dass die Autonome Provinz Bozen mit dem "Mailänder Abkommen" bereits ihren Beitrag zur Entlastung des Staatshaushaltes geleistet hat und somit nicht jederzeit wieder aufs Neue zur Kasse gebeten werden kann.
Mit dem verabschiedeten Gesetzesdekret will die römische Regierung durch die Einfrierung der Gehälter im öffentlichen Dienst für den Zeitraum 2010 bis 2013 Einsparungen in Milliardenhöhe erzielen. In diesem Punkt besteht allerdings rechtliche Unsicherheit, da noch nicht geklärt ist, ob der öffentliche Dienst in Südtirol durch die primäre Zuständigkeit vor diesem neuerlichen Sparpaket geschützt ist oder ob die beschlossene Einfrierung der Gehälter auch hierzulande den öffentlichen Sektor und die Verhandlungen zum BÜKV betrifft.
Da sich das Sparpaket der Regierung auf den Zeitraum 2010 bis 2013 bezieht, ist es für den ASGB völlig unverständlich und ungerechtfertigt, dass die Verhandlungsagentur des Landes auch die Vertragsverhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für das Jahr 2009 unterbrochen hat. Der ASGB fordert die Landesregierung auf, der Verhandlungsagentur den Auftrag für die Wiederaufnahme der Verhandlungen und für den baldigen Abschluss des offenen Zeitraumes zu geben.
Der ASGB möchte weiters klarstellen, dass die Gewerkschaften nicht – wie von verschiedenen Politikern in den Medien immer noch behauptet wird – an den ursprünglichen Forderungen einer 3,5 prozentigen Erhöhung für den Zeitraum 2009-2010 festhalten. Bei einem Verhandlungsstand von einem Prozent Gehaltserhöhung für 2009 ist man davon wohl weit entfernt. Bedenklich sieht der ASGB die unterschiedliche Bewertung dieser Sparmaßnahmen seitens der Gewerkschaften auf gesamtstaatlicher Ebene. Sparmaßnahmen die weitgehend auf Kosten der lohnabhängigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehen, müssten die Gewerkschaften eigentlich zum gemeinsamen Handeln gegen solche sozial ungerechte Entscheidungen der Politik bewegen.

Landesbedienstete

Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge für die Zusatzrente im öffentlichen Dienst

Bei der Reform für die Abfertigung und Zusatzrente ist der öffentlich Bedienstete nicht berücksichtigt worden, daher gelten für die Mitglieder des Laborfonds im öffentlichen Bereich weiterhin die drei Obergrenzen für die Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge aufrecht.
1. 12 Prozent des jährlichen Gesamteinkommens;
2. Absoluter Höchstbetrag von 5.164,57 Euro
3. Für Einkommen von unselbständiger Arbeit der doppelte Betrag der Abfertigung, die in den Fonds fließt.
Da mit bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vom 12.02.2008 die Mitglieder des Laborfonds ihren Beitrag selbst bestimmen können, überschreiten viele diese Absetzbarkeit.
Daher empfehlen wir den Mitgliedern des Laborfonds ihr CUD im Abschnitt „sonstige Daten" zu überprüfen. In der Zeile 53 scheint jener Betrag auf, welcher in diesem Falle nicht von der Steuer absetzbar ist.
Eine entsprechende Mitteilung an den Laborfonds mit diesem Betrag sollte bis 30. September des darauf folgenden Jahres gemacht werden, damit bei einer eventuellen Auszahlung der Leistungen diese Nichtabsetzbarkeit berücksichtigt werden kann.
Das entsprechende Formular findet man auf der Homepage des Laborfonds unter Mitglieder im öffentlichen Dienst unter Mitteilung nicht abgezogener Beitrag.
Wer also für das Jahr 2009 einen höheren Prozentsatz zu eigenen Lasten in den Laborfonds einzahlt, unbedingt CUD kontrollieren und bis September 2010 die entsprechende Mitteilung an den Laborfonds schicken.