Medien

Betriebsprämie für die Mitarbeiter der Athesiadruck ausgehandelt

Vor mehreren Jahrzehnten hat der ASGB bzw. dessen Vertreter Arthur Stoffella für die Mitarbeiter der Athesiadruck und der Tageszeitung „Dolomiten" eine Betriebs-prämie, auch „14. Monatsgehalt" genannt, mit der Firmenleitung ausgehandelt. Kein anderer grafischer Betrieb hatte für seine Mitarbeiter eine so hohe und fixe Prämie ausbezahlt. Man kann sagen, dass die Athesia ein sozialer Betrieb war. Leider wurden mit Abkommen von 1993, welches die gesamtstaatlichen Gewerkschaften und der Unternehmerverband in Rom unterschrieben haben, die fixen Prämien untersagt. Stattdessen sollte die Betriebsprämie auf Produktivität, Qualität, Beweglichkeit usw. eingeführt werden. Nun hat der Betriebsrat der Athesiadruck und der Druckerei Ferrari-Auer kürzlich mit der Firmenleitung der Athesia einen Vertrag ausgehandelt, wonach laut Abkommen von 1993 eine variable Prämie für die Mitarbeiter in Zukunft ausbezahlt wird. Ein Dank gebührt den Betriebsratskolleginnen und Kollegen Christian Nössing, Marina Riz, Manfred Werth und Rainer Willeit (Athesiadruck), Thomas Seeber, Martin Slomp und Arik Profanter (Druckerei Ferrari-Auer), die mit Unterstützung der Kollegen Arthur Stoffella und Markus Dibiasi den Vertrag ausgehandelt haben.

Energiewerker

Neuer Kollektivvertrag für kleine private E-Werke

Der Unternehmerverband und der Raiffeisenverband sowie die Fachgewerkschaft der Energiewerker des ASGB, vertreten von den Fachsekretären Hansjörg Ungerer und Stefan Gasser und Vertretern der FlAEI/SGB CISL haben eine Einigung zum neuen Landeskollektivvertrag für die Arbeitnehmer kleiner privater E-Werke, der Fernheizwerke sowie der Biogasanlagen in Südtirol erzielt. Der Vertrag gilt Rückwirkend ab 1. April 2010 bis zum 31. Dezember 2012.
Die durchschnittliche Erhöhung beträgt 157 Euro im Monat. Für die vertragslose Zeit gibt es eine Nachzahlung in der Höhe von 360 Euro brutto. Der Betrag für Laborfonds oder für den offenen Raiffeisenfonds wird von 1,35 auf 1,5 Prozent angehoben. Sollte beim Bereitschaftsdienst die „1-auf-4-Regelung" unterschritten werden, bekommt der Arbeitnehmer 10 Prozent Aufschlag auf den Fixbetrag des Bereitschaftsdienstes (sofern dieser eine Woche ausgeübt wird). Weiters wird eine jährliche Prämie von mindestens 10 Euro monatlich Brutto ausbezahlt, sollte der Betrieb nicht bereit sein, ein Abkommen abzuschließen. Weitere Neuerungen sind im neuen Landeskollektivvertrag enthalten der demnächst den Arbeitnehmern ausgehändigt wird.