Thema
Der ASGB fordert

Die Abschaffung der regionalen Zusatzssteuer auf das persönliche Einkommen (IRPEF-Zuschlag)

Die regionale Zusatzsteuer ist seit 01.01.1998 in Kraft und wird auf das jährliche Gesamteinkommen, abzüglich der absetzbaren Beträge, berechnet. Der ordentliche Satz der Zusatzsteuer beträgt in unserer Region 0,9 Prozent, aber die Regionen können ihn um weitere 0,5 Prozent anheben. Aufgrund des Finanzierungsabkommen zwischen Staat und Land vom Dezember 2009 ist die gänzliche Abschaffung dieser Steuer nunmehr in Südtirol möglich.
Aktiv hat mit dem Vorsitzenden des ASGB, Tony Tschenett zu diesem Thema ein Interview geführt:
> AKTIV: Der ASGB fordert die Abschaffung der regionalen Zusatzsteuer IRPEF. Worin liegen die Gründe?
T. Tschenett: Ein erster Grund liegt sicherlich darin, dass die vom Staat angekündigte Steuerentlastung für die Arbeitnehmer und Rentner nicht eingetreten ist. Auf Landesebene wurden teilweise Beträge wie etwa die Pendlerbeiträge gekürzt, neue Gebühren, beispielsweise Parkgebühren, eingeführt und auch der Gemeindenverband hat Erhöhungen der öffentlichen Tarife angekündigt. Ein weiterer Grund liegt auch darin, dass die Wirtschaft derzeit die Forderungen der Gewerkschaften nach Lohnerhöhungen ablehnt.
> AKTIV: Wer bezahlt diese Steuer und was würde eine Abschaffung für den Einzelnen bringen?
T. Tschenett: Diese Steuer belastet vor allem die Löhne und Renten. Das Durchschnittseinkommen eines Arbeitnehmers liegt heute bei etwa 23.000 Euro brutto, somit würde dies eine Steuerersparnis von ca. 200 Euro bringen, bei Renten ca. 100 Euro, wenn beide Elternteile berufstätig sind, sind es sogar 400 Euro. In aller erster Linie wäre dies ein Ausgleich zu neuen oder erhöhten Gebühren und den nicht erneuerten Kollektivverträgen im Öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. D.h. mehr Netto auf dem Lohnstreifen ohne gleichzeitige Erhöhung der Lohnkosten für die Betriebe. Mit diesem Betrag bezahlt eine Familie für mehrere Monate ihre Müllgebühren oder die Stromrechnung oder den Kindergartenbetrag. Aber auch die Wirtschaft profitiert von dieser Abschaffung, wenn das Geld für Konsumartikel ausgegeben wird.
> AKTIV: Wie man hört ist die Landesregierung mit der Forderung des ASGB nicht ganz einverstanden?
T. Tschenett: Das stimmt. Der ASGB ist aber überzeugt, dass die Landesverwaltung bei einem Landeshaushalt von 5,6 Milliarden auf diese 65 Millionen verzichten kann. Dieses Geld macht etwas mehr als ein Prozent des Landeshaushaltes aus und dieses müsste sicherlich zu finden sein. Auf keinem Fall aber darf bei den Sozialleistungen gespart werden. Zum Teil würde das Geld ja wieder in den Landeshaushalt fließen. Außerdem hat die Landesregierung durch die IRAP-Senkung im Jahre 2007 und 2010 auch der Wirtschaft eine spürbare Entlastung zugesprochen, die etwa gleich viel ausmacht wie die regionale Zusatzsteuer. Außerdem: mehr Netto auf dem Lohnstreifen ohne gleichzeitige Erhöhung der Lohnkosten für die Betriebe.
> AKTIV: Was unternimmt der ASGB konkret zur Abschaffung?
T. Tschenett: Mit der Pressekonferenz, die wir zu diesem Thema abgehalten haben, ging auch ein Schreiben an alle Landtagsabgeordneten. Darin zählen wir unsere Gründe auf. Gleichzeitig fordern wir die Landespolitik auf, die regionale Zusatzsteuer IRPEF ab 01.01.2011 abzuschaffen. Zu diesem Thema gab es auch einige Aussprachen mit den anderen Gewerkschaften wobei hier nicht alle unsere Meinung teilen. Außerdem haben wir Gewerkschaftsversammlungen zu dieser Thematik abgehalten.
Beispiele für die Berechnung des IRPEF-Zuschlag
Lohnabhängiger Arbeitnehmer mit Frau und zwei Kindern zu Lasten (Alleinverdiener) mit einem Gesamteinkommen von 25.000 Euro zahlt 225 Euro IRPEF jährlich.
Lohnabhängiger Arbeitnehmer ohne Familienmitglieder zu Lasten mit einem Gesamteinkommen von 25.000 Euro zahlt ebenfalls 225 Euro IRPEF jährlich.
Familieneinkommen (Mann und Frau berufstätig) mit zwei Kindern zu Lasten mit einem Gesamteinkommen von 42.000 Euro zahlen 378 Euro IRPEF jährlich.
Ein Rentner mit einem Gesamteinkommen von 13.000 Euro zahlt 117 Euro IRPEF jährlich.

Landwirtschaft

Landeskollektivvertrag für Beschäftigte der Südtiroler Obstmagazine erneuert

An 29. März 2010 wurde nach mehreren Verhandlungen der Landeskollektivvertrag für die Beschäftigten der Südtiroler Obstmagazine zwischen den Fachgewerkschaften ASGB, AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL und den Vertretern der VOG, der VI.P, des Fruchtverbandes und des Raiffeisenverbandes unterzeichnet.
Wirtschaftliche Behandlung
Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2010 werden die Gehalts?tabellen angepasst, und zwar +2,7 Prozent ab 01.01.2010 und +2,2 Prozent ab 01.01.2011. Die Produktivitätsprämie laut Art. 27 (Arbeiter) bzw. 32 (Angestellte) wird für die 4. Gehaltsstufe ab 1. Jänner 2010 um 10 Euro brutto angehoben und ab 1. Mai 2010 um weitere 10 Euro erhöht. Für die restlichen Lohnstufen gilt die Parametrisierung. Mit Wirksamkeit 1. April 2010 wird die Produktivitätsprämie bei der Berechnung der Zusatzgehälter bzw. des saisonalen Elements laut Art. 24 Buchstabe b) berücksichtigt. Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Anpassungen erfolgen anteilmäßig und nach den vertraglich bestimmten Kriterien für alle sich zum 31.03.2010 im Arbeitsverhältnis befindlichen Mitarbeiter.