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Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung

Hausfrauen, die zur freiwilligen Rentenversicherung ermächtigt sind, können von der Region Trentino-Südtirol einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Famliliengemeinschaft gebunden ist und maximal 60 Prozent der freiwillig eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen darf.
Voraussetzungen
Haushaltstätigkeit
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region
keine Pflichtversicherung und kein Bezug einer dirketen Rente
entsprechende wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft
Kinder unter 18 Jahren oder
AntragstellerIn älter als 55 Jahre.
Das Beitragsansuchen ist immer innerhalb 30. Juni jeden Jahres zu stellen.

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Finanzielle Hilfe bei Arbeitslosigkeit oder bei Lohnausgleichskasse

Wir erinnern nochmal daran, dass von Seiten der Regionalregierung finanzielle Hilfsmaßnahmen beschlossen worden sind, um ArbeitnehmerInnen zu unterstützen, die aufgrund der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die Leistungen können nun für Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen 01. September 2009 und 31. Dezember 2010 beansprucht werden.
Wer hat Anrecht:
arbeitslose ArbeitnehmerInnen deren letzter Arbeitsvertrag eine Dauer von mindestens 180 Tagen betragen hat und kein Anrecht auf andere Arbeitslosenleistungen oder Lohnausgleich haben, können einen Beitrag von brutto 834,00 Euro brutto monatlich erhalten (auch Lehrlinge und Leiharbeiter).
MitarbeiterInnen mit Projektvertrag und stille Teilhaber mit einer Dauer des letzten Vertrages von wenigstens drei Monaten können bis 600,00 Euro brutto monatlich erhalten.
ArbeitnehmerInnen, die Anrecht auf das ordentliche Arbeitslosengeld bzw. staatliche Mobilität haben, können eine Ergänzung von monatlich 178,00 Euro brutto beantragen.
ArbeitnehmerInnen im Lohnausgleich können 40,00 Euro brutto wöchentlich als Ergänzung erhalten, wenn sie in die erste Einkommensstufe für den Lohnausgleich fallen und für einen Zeitraum von 320 oder mehr Arbeitsstunden im Semester vor Antrag zur Gänze von der Arbeit ausgesetzt waren oder in den zwei Semestern vor Antrag für einen Zeitraum von 480 oder mehr Arbeitsstunden zur Gänze von der Arbeit ausgesetzt waren.
Die Leistungen werden für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten zuerkannt, für den Lohnausgleich für höchstens 26 Wochen.
Folgende Termine sind zu beachten:
Arbeitslosigkeit
01. September 2009 – 28. Februar 2010 - Einreichetermin: 30. April 2010
01. März 2010 – 31. August 2010 - Einreichetermin: 31. Oktober 2010
01. September 2010 – 3. Dezember 2010 - Einreichetermin: 28. Februar 2011
Nicht ansuchen können: Saisonsbeschäftigte, Mitarbeiter im Haushalt, Selbständige und Rentner.