Landesbedienstete

Parkplatzgebühren für alle Landesbedienstete

In ihrer letzten Sitzung des Jahres 2009 hat die Landesregierung den Landesbediensteten noch eine schöne Überraschung beschert: die Parkplatzgebühr für alle Angestellten.
Gleichzeitig wurde mit diesem Beschluss auch das Problem der Parkplatzgebühr der Krankenhäuser gelöst, mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Regelung der Benutzung der landeseigenen Parkplätze. Das Ziel mag ehrenwert sein, aber auch hier gilt wie so oft, dass es selten Gleiches und Gleiches gibt und meist werden bei der „Gleichmacherei" neue Ungerechtigkeiten geschaffen.
Die Benutzung eines Parkplatzes hängt für die Angestellten meistens mit der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes zusammen und somit wird die Landbevölkerung immer einen Nachteil gegenüber der Stadtbevölkerung haben. Aus diesem Grund ist seinerzeit auch die Pendlerzulage eingeführt worden. Dabei spielt der Faktor Zeit natürlich auch eine wichtige Rolle, auch wenn der Nahverkehr für Pendler wirklich günstig ist, so kann er den Anspruch hinsichtlich Zeit noch nicht immer erfüllen. Daher wählen viele Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen das Auto, nehmen dafür auch Mehrausgaben in Kauf, da ihnen die Einsparung an Zeit wichtiger ist und vor allem bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine zentrale Rolle spielt.

Landesbedienstete

Aussprache mit der Landesrätin für Schule und Kultur

Kürzlich hatte unsere Fachgewerkschaft ein Treffen mit der Landesrätin Sabina Kasslatter Mur, bei dem verschiedene Anliegen unserer Mitglieder angesprochen wurden. Der Beschluss über die Parkplatzgebühren war der Auslöser für diese Aussprache, da wir einfach nicht verstehen konnten, wie eine Vertreterin der Arbeitnehmer einen solchen Beschluss mittragen konnte, auch wenn er von einem anderen Landesrat eingebracht wurde. Denn diese Gebühr kommt für viele Angestellten einer indirekten Gehaltskürzung gleich. Auch das Anhörungsrecht der Gewerkschaftsorganisationen ist hier nicht berücksichtigt worden.
Weitere Anliegen wurden zum Thema gemacht, wie die Scheinbeschäftigung der Schulen für die Mitarbeiter für die Integration von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung, wo seit Jahren das Stellenkontingent trotz nachweislich steigenden Bedarfs gleich geblieben ist, mit dem Ergebnis, dass 70 Prozent der Stellen nur mehr als Teilzeitstellen von der Verwaltung vergeben werden. Die Aufstockung der Stellen im Bereich der Integration ist den Lehrern und Kindergärtnerinnen zu Gute gekommen, nicht aber diesem Berufsbild. Auch die Sozialpädagogen werden immer mehr an Schulen beschäftigt. Die Aufwertung bzw. Einstufung mit höherer Zugangsvoraussetzung in der 6. Funktionsebene hat dieser Berufsgruppe nichts gebracht. Es ist für sie nun eine Frage des sich Leistenkönnens geworden: wer mit einer Teilzeitstelle zufrieden ist, kann im Landesdienst bleiben, ansonsten raten wir, sich anderweitig um eine Vollzeitarbeit umzuschauen. Hart ist diese Tatsache vor allem für Dienstältere, sie werden immer wieder zu Stellenverlierern von Amtswegen und finden jedes Jahr eine verschlechterte Situation bei der Stellenwahl vor. Bei ihnen kann es wirklich auch um Existensnöte gehen, denn eine Verbesserung dieser fast ausweglosen Situation ist leider nicht in Sicht. Einziger Ausweg wären Verhandlungen über die Arbeitszeit, wobei man den Mitarbeitern für die Integration ihren pädagogischen Auftrag anerkennen müsste und für die Arbeit mit dem Schüler/in gleich wie bei einem Lehrer eine zeitliche Mehrbewertung gemacht werden müsste.
Die Frau Landesrätin sieht aber kaum politischen Spielraum, denn die Mehrkosten wären erheblich. Dasselbe gilt auch für das Kindergartenpersonal, das obwohl der Kindergarten nun laut Bildungsgesetz klar zu den Bildungseinrichtungen zählt, trotz anerkannter Lehrtätigkeit 38 bzw. 35 Wochenstunden machen muss.