Landesbedienstete

Aussprache mit der Landesrätin für Schule und Kultur

Kürzlich hatte unsere Fachgewerkschaft ein Treffen mit der Landesrätin Sabina Kasslatter Mur, bei dem verschiedene Anliegen unserer Mitglieder angesprochen wurden. Der Beschluss über die Parkplatzgebühren war der Auslöser für diese Aussprache, da wir einfach nicht verstehen konnten, wie eine Vertreterin der Arbeitnehmer einen solchen Beschluss mittragen konnte, auch wenn er von einem anderen Landesrat eingebracht wurde. Denn diese Gebühr kommt für viele Angestellten einer indirekten Gehaltskürzung gleich. Auch das Anhörungsrecht der Gewerkschaftsorganisationen ist hier nicht berücksichtigt worden.
Weitere Anliegen wurden zum Thema gemacht, wie die Scheinbeschäftigung der Schulen für die Mitarbeiter für die Integration von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung, wo seit Jahren das Stellenkontingent trotz nachweislich steigenden Bedarfs gleich geblieben ist, mit dem Ergebnis, dass 70 Prozent der Stellen nur mehr als Teilzeitstellen von der Verwaltung vergeben werden. Die Aufstockung der Stellen im Bereich der Integration ist den Lehrern und Kindergärtnerinnen zu Gute gekommen, nicht aber diesem Berufsbild. Auch die Sozialpädagogen werden immer mehr an Schulen beschäftigt. Die Aufwertung bzw. Einstufung mit höherer Zugangsvoraussetzung in der 6. Funktionsebene hat dieser Berufsgruppe nichts gebracht. Es ist für sie nun eine Frage des sich Leistenkönnens geworden: wer mit einer Teilzeitstelle zufrieden ist, kann im Landesdienst bleiben, ansonsten raten wir, sich anderweitig um eine Vollzeitarbeit umzuschauen. Hart ist diese Tatsache vor allem für Dienstältere, sie werden immer wieder zu Stellenverlierern von Amtswegen und finden jedes Jahr eine verschlechterte Situation bei der Stellenwahl vor. Bei ihnen kann es wirklich auch um Existensnöte gehen, denn eine Verbesserung dieser fast ausweglosen Situation ist leider nicht in Sicht. Einziger Ausweg wären Verhandlungen über die Arbeitszeit, wobei man den Mitarbeitern für die Integration ihren pädagogischen Auftrag anerkennen müsste und für die Arbeit mit dem Schüler/in gleich wie bei einem Lehrer eine zeitliche Mehrbewertung gemacht werden müsste.
Die Frau Landesrätin sieht aber kaum politischen Spielraum, denn die Mehrkosten wären erheblich. Dasselbe gilt auch für das Kindergartenpersonal, das obwohl der Kindergarten nun laut Bildungsgesetz klar zu den Bildungseinrichtungen zählt, trotz anerkannter Lehrtätigkeit 38 bzw. 35 Wochenstunden machen muss.

Landesbedienstete

Versammlungen im Bereich der Landesschulen über den Stand der Verhandlungen

Die Gewerkschaftsorganisationen haben im Monat März 2010 wieder eine Versammlungsrunde im ganzen Lande für die Lehrerschaft der Landesschulen organisiert. Insgesamt sind acht Versammlungen abgehalten worden, wobei die Zielgruppe insgesamt und unabhängig von der Sprachgruppenzugehörigkeit 1700 Personen umfasste. Zu den Versammlungen gekommen sind ungefähr 400 Lehrer/innen, um sich über den letzten Stand der Verhandlungen zu informieren.
Das geringe Interesse war für uns enttäuschend, denn wir arbeiten seit zwei Jahren intensiv an einem Bereichsvertrag für das unterrichtende Personal im Landesdienst, damit diese Berufsgruppe eine einheitliche Einstufung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Studientitel erhält. Dieses Einstufungsmodell garan?tiert trotz verschiedener Anfangsgehälter eine gleiche wirtschaftliche Behandlung in der beruflichen Entwicklung, d.h., die Gehaltsschere würde sich mit dem Dienstalter im Unterschied zu heute nicht mehr verändern. Dadurch würde man dem Anspruch der Lehrer nach der gleichen Anerkennung hinsichtlich ihrer Anforderung in der Berufsausübung gerecht werden. Auch ist in diesem Entwurf eine Aufgabenzulage für die gesamte Lehrerschaft vorgesehen, so dass auch für den Lehrer mit Hochschulabschluss ein wirtschaftlicher Anreiz vorgesehen ist. Allerdings muss diese neue Zulage bis zu 40 Prozent mit Eigenmitteln gegen finanziert werden, was die Kürzung der Leistungsprämie und das Kontingent der Zulage für die individuelle Gehaltserhöhung zur Folge hat.
Hinsichtlich Arbeitszeit ist in diesem Entwurf die Jahresarbeitszeit vorgesehen, damit man der Eigenheit der berufsbildenden Schulen zwischen Vollzeitschule, Lehrlingsausbildung im dualen System und der Erwachsenenbildung Rechnung tragen kann. Diese Flexibilität bedeutet auch gleichzeitig Schutz für die Lehrer und Lehrerinnen in diesem Bereich, denn zu Beginn des Schuljahres wird durch eine genaue Planung ihre Jahresarbeitszeit eingeteilt, Abänderung können nur unter Vorankündigungen gemacht werden und auch der wöchentlichen Höchstarbeitzeit wird unter Berücksichtigung der didaktischen Qualität Grenzen gesetzt. Auch Abänderungen des Schulkalenders bzw. eine Verlängerung desselben erhöht nicht mehr die Jahresarbeitszeit eines Lehrers, da sie damit vertraglich abgesichert ist. Außerdem kann der einzelne Lehrer auch seine individuellen und persönlichen Bedürfnisse einbringen, Vereinbarungen sind vorgesehen.
Wir haben in diesen Versammlungen eine Urabstimmung nach der Siglierung des Entwurfes angekündigt, denn nur mit einer Mehrheit für diese Regelung werden wir diesen Vertrag endgültig unterzeichnen. Es ist zu hoffen, dass die betroffene Lehrerschaft ihr Recht wahrnimmt und abstimmt. Auch wünschen wir uns, dass dieser großer Arbeitseinsatz vom Großteil der Lehrer/innen anerkannt wird und sie für diesen Entwurf stimmen, denn schlussendlich muss auch noch die Landesregierung diesem Vertrag zustimmen und damit die Finanzierung garantieren. Eine Spaltung unter den Lehrern könnte fatale Folgen haben, die alles zum Scheitern bringt. Wir sind überzeugt, dass dieser Vertrag ein mutiger und zukunftsgerichteter Schritt in eine neue Ära der Landesschulen ist.