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Gute Ergebnisse von Laborfonds im Jahr 2009

Laborfonds - der größte Zusatzrentenfonds für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Region Trentino Südtirol - hat in einer Pressekonferenz Ende Januar die Ergebnisse des Jahres 2009 vorgestellt, welche als äußerst positiv gewertet werden können.
Der Präsident des Laborfonds, Josef Hofer, zeigte sich sehr zufrieden über die Renditen 2009: +6,54 Prozent bei der Garantierten Investitionslinie, +9,11 Prozent bei der Vorsichtig-Ethischen Investitionslinie, +7,66 Prozent bei der Ausgewogenen Investitionslinie und +8,74 Prozent bei der Dynamischen Investitionslinie. Ein sattes Plus ergibt sich auch bei der langfristigen Rendite: Seit 2001 hat die Ausgewogene Investitionslinie (zu jenem Zeitpunkt gab es nur eine Investitionslinie) eine Gesamtrendite von +27,6 Prozent erwirtschaftet, die damit höher liegt als die Aufwertung der Abfertigung im Betrieb (+27,1 Prozent).
Deutlich aufgewertet wird die Rendite von Laborfonds durch die Beiträge, die der Arbeitgeber laut Arbeitskollektivvertrag zusätzlich für den Arbeitnehmer in den Fonds einzahlt. Trotz Finanzkrise und schwieriger Arbeitsmarktsituation stabil geblieben ist im abgelaufenen Jahr die Mitgliederanzahl mit rund 112.000 eingeschriebenen Arbeitnehmern. Das verwaltete Gesamtvermögen beläuft sich mittlerweile auf 900 Millionen Euro.
In wenigen Wochen startet das neue Vermögensverwaltungsmodell der Ausgewogenen und Dynamischen Investitionslinie. Gekennzeichnet wird die künftige Vermögensverwaltung von einer höheren Flexibilität aufgrund von mehr Anlageklassen sowie einem noch schnelleren Handeln der Vermögensverwalter bei Änderungen an den Finanzmärkten. Dadurch erwartet sich Laborfonds eine zusätzliche Optimierung der guten, bisher erzielten Renditen.
Der ASGB sieht sich in seinem Einsatz bestätigt, die Südtiroler Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen umfassend über die Vorteile einer Zusatzrente zu informieren und vor allem die jüngeren Arbeitnehmer zum Beitritt in einen Zusatzrentenfonds (Laborfonds) zu bewegen. Deren Rentenberechnung erfolgt nämlich großteils oder ausschließlich mit dem Beitragssystem, was sich in einer weit niedrigeren staatlichen Rente auswirken wird. Die Tatsache, dass die Gesamt?rendite der Ausgewogenen Linie, die bereits seit 2001 besteht, über jener der Aufwertung der Abfertigung im Betrieb liegt, zeigt, dass die Anlage in eine Zusatzrente immer langfristig gesehen werden muss.
Der ASGB hat in Zusammenarbeit mit PensPlan in allen Bezirksbüros so genannte Infopints eingerichtet, bei denen sich alle interessierten Arbeitnehmer kostenlos und in Form einer Einzelberatung über ihre Zusatzrentensituation informieren und beraten lassen können. Siehe hierzu nebenstehende Anzeige zu den ASGB-Infopoints.

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Bist du bereits in einen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) eingeschrieben? Dann kannst du dich beim ASGB-Infopoint in deiner Nähe u?ber deine Zusatzrentenposition informieren und dich u?ber eine eventuelle Anpassung beraten lassen
Bist du nicht Mitglied eines Zusatzrentenfonds? Dann kannst du dich u?ber die Vorteile einer Zusatzrente informieren und u?ber einen eventuellen Beitritt zu einem Fonds beraten lassen
Die Zusatzrentenberatung ist für Beschäftigte der Privatwirtschaft, fu?r öffentlich Bedienstete, für Lehrlinge, Studenten, Teilzeitkräfte usw. gleichermaßen wichtig
Die Zusatzrentenberatung ist fu?r alle Interessierten kostenlos!
Wenn du unsere Beratung in Anspruch nehmen möchtest, wende dich an das ASGB-Büro in deiner Nähe (siehe Tabelle unten) und vereinbare einen Termin. In einem etwa halbstu?ndigen Gespräch analysieren wir deine individuelle Versicherungssituation und beraten dich über die entsprechenden Vorsorgemöglichkeiten
Für das Beratungsgespräch werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:
- Steuernummer
- Versicherungsauszug der Arbeitszeiten (Auszug NISF/INPS, INPDAP oder Arbeitsbu?chlein)
- einen Kontoauszug des Zusatzrentenfonds, falls Sie in einen Fonds eingeschrieben sind
- das Gesamteinkommen des letzten Jahres (letzte Steuererklärung)
- einen Lohnstreifen oder den Arbeitsvertrag zur Feststellung des Kollektivvertrages
ASGB-Bozen
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