Dienstleistungen des ASGB
Achtung: Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft – innerhalb 31. März 2010 ansuchen
Auch das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld ist innerhalb 31. März 2010 zu beantragen. Mitzubringen sind:
Identitätskarte
Wer im Jahr 2009 außerhalb der Landwirtschaft tätig war, Bestätigung des Arbeitszeitraumes
IBAN-Nummer der Bankverbindung
EU-Bürger: meldeamtliche Eintragung in der Gemeinde
Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung und Kopie des Reisepasses