Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärung machen – Guthaben erzielen

Wer muss oder kann eine Steuererklärung machen?
Bei der Abfassung der Steuererklärungen fällt uns immer wieder auf, dass viele Personen, welche nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen, darauf verzichten, obwohl sie beim Abfassen einer solchen Geld zurück bekommen würden. In einer solchen Situation befinden sich all jene, die nur eine kurze Zeit im Kalenderjahr berufstätig sind. Sehr oft betrifft dies Schüler und Studenten, die im Sommer ein befristetes Arbeitsverhältnis haben, einen sogenannten Sommerjob, und so unter der Einkommensgrenze bleiben unter welcher eine Steuerschuld entsteht. Weiters sind dies beispielsweise Lehrlinge die erst im Herbst das erste Arbeits-bzw. Lehrverhältnis beginnen und vorher noch zur Schule gingen.Wurde vom Arbeitgeber eine Steuer einbehalten (auf dem CUD oder auf der Honorarnote ersichtlich) so kann im darauf folgenden Jahr eine Steuererklärung abgefasst werden und der Erklärer erhält die einbehaltene Steuer zurück. Hat er zum Zeitpunkt der Steuererklärung eine fixe Anstellung, so kann das „Modell 730" verfasst werden und das Guthaben wird über das Juligehalt ausbezahlt. Besteht kein Arbeitsverhältnis, so muss das „Modell UNICO" abgefasst werden. Das Guthaben wird dann wahlweise entweder auf die nächste Steuererklärung gutgeschrieben oder in drei bis Jahren direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt. Es genügt, beim Abfassen der eigenen Steuererklärung das CUD der eventuell davon betroffenen Kinder mitzubringen, dann kann gleich festgestellt werden, ob es sich auszahlt eine Erklärung zu machen oder nicht.
Auch wenn ein eventuelles Guthaben erst in einigen Jahren ausbezahlt wird, sollte nicht darauf verzichtet werden!

Dienstleistungen des ASGB

TERMINE 2010

MOD 730
Das Mod. 730 wird voraussichtlich ab Mitte März 2010 abgefasst und kann bis zum 30. Mai 2010 gemacht werden. Die Verrechnung der Steuerschuld, bzw. des Steuerguthabens erfolgt im Juli 2010 für Arbeiter und Angestellte und im August 2010 für die Rentner. Im November 2010 wird ein eventuelles Acconto für das Steuerjahr 2010 von Lohn oder Rente abgezogen. Falls das Acconto abgeändert oder gelöscht werden soll, ist dies innerhalb 30. September 2010 mitzuteilen.
UNICO
Das Modell Unico 2010 wird ab Juni 2010 abgefasst. Falls keine Änderungen der Termine von der Regierung verabschiedet werden ist Endtermin für die telematische Übermittlung der 30. September 2010. Das bedeutet, dass wir voraussichtlich bis 15. September 2010 die Steuererklärung abfassen.
Einzahlungstermine: innerhalb 16.Juni 2010, bzw. 16. Juli 2010 mit 0,4 Prozent Aufschlag für Saldo und 1. Acconto 2010; 30. November 2010 für 2. oder einziges Acconto 2010.
ICI
Die Erstwohnung mit Zubehör ist auch 2010 von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit. Für zusätzlich Immobilien und für Baugrund ist zwischen 01. Juni 2010 und 16. Juni 2010 die erste Rate im Ausmaß von 50 Prozent der Gesamtschuld zu bezahlen und zwischen 01. Dezember und 16. Dezember die 2. Rate. Wird der Gesamtbetrag in einer Zahlung beglichen so ist dies innerhalb der Fälligkeit der ersten Rate zu tätigen.
Bezirk Neumarkt
Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder die Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist. Die ASGB-Mitglieder sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin für die Abfassung der Steuererklärung in Neumarkt telefonisch zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden. Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 26. Februar immer Freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 / 812857 entgegengenommen.
Bezirk Sterzing
Im ASGB-Büro in Sterzing können bei Bedarf Termine für die Abfassung der Steuererklärungen vereinbart werden.
Tel. 0472 / 765 040
Bezirk Brixen
Auf Wunsch können auch auch im Bezirk Brixen Termine für die Abfassung der Steuererklärung vereinbart werden.
Tel. 0472 / 834 515