Dienstleistungen des ASGB

BKH – die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk

Die bilaterale Körperschaft für das Handwerk wurde von den Arbeitgeberverbänden LVH (Landesverband der Handwerker) und SHV-CNA (Südtiroler Handwerkervereinigung) sowie den Landesgewerkschaften des Handwerkssektors gegründet um umfasst mit Ausnahme des Bau- und des Transportsektors den gesamten Handwerksbereich in Südtirol.
Weitere Infos unter www.eba-bz.it

Dienstleistungen des ASGB

Die Bauarbeiterkassen in Südtirol

Die beiden in Südtirol bestehenden Bauarbeiterkassen, die Bauarbeiterkasse der Provinz Bozen und die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse (SLBK), sehen ebenso verschiedene Leistungen zur Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Familien vor. Die Bauarbeiterkassen stellen unter den von den Verbänden und Gewerkschaften gemeinsam verwalteten Einrichtungen eine Ausnahme dar, da hier für die Betriebe die Pflichtmitgliedschaft besteht. Über die Bauarbeiterkassen laufen bestimmte Lohnzahlungen wie das Weihnachtsgeld, die Dienstalterszulage (Bauberufsalter), zum Teil das Urlaubsgeld sowie das Kranken- und Unfallgeld. Hierfür brauchen die Arbeiter des Bausektors keinen eigenen Antrag zu stellen, die Zahlungen werden von den Kassen aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen vorgenommen. Für alle weiteren Leistungen für sich oder seine Familienangehörigen wie etwa das ergänzende Kranken- oder Unfallgeld, Beiträge für Sehhilfen, Zahnprothesen, zahnärztliche Behandlungen und für verschiedene Prothesen (Hörgeräte, orthopädische Prothesen, usw.), Begräbnisgeld beim Tod von Verwandten ersten Grades, Studienbeihilfen usw. muss der Bauarbeiter einen eigenen Antrag stellen.
Weitere Infos unter www.slbz.bz und www.cassaedile.bz.it