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Neuerungen bei Altersrenten für Frauen im öffentlichen Dienst

Mit Gesetz Nr. 102 vom 03. August 2009 wurden neue Obergrenzen für den Bezug einer Altersrente im öffentlichen Dienst nur für Frauen festgesetzt. Ab 01. Jänner 2010 wird eine Erhöhung der Altersgrenze von 60 auf 61 Lebensjahren im Zweijahresrhythmus bestimmt, so dass ab dem 01. Jänner 2018 die Obergrenze von 65 Lebensjahren erreicht wird.

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Neu: Finanzielle Hilfe bei Arbeitslosigkeit oder bei Lohnausgleichskasse

Kürzlich wurden finanzielle Hilfsmaßnahmen von Seiten der Regionalregierung beschlossen, um ArbeitnehmerInnen zu unterstützen, die aufgrund der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die Leistungen können für Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen 01. September 2008 und 31. Dezember 2010 beansprucht werden.
Wer hat Anrecht
arbeitslose ArbeitnehmerInnen deren letzter Arbeitsvertrag eine Dauer von mindestens 180 Tagen betragen hat und kein Anrecht auf andere Arbeitslosenleistungen oder Lohnausgleich haben, können einen Beitrag von brutto 834,00 Euro brutto monatlich erhalten (auch Lehrlinge und Leiharbeiter).
MitarbeiterInnen mit Projektvertrag und stille Teilhaber mit einer Dauer des letzten Vertrages von wenigstens drei Monaten können bis 600,00 Euro brutto monatlich erhalten.
ArbeitnehmerInnen, die Anrecht auf das ordentliche Arbeitslosengeld bzw. staatliche Mobilität haben, können eine Ergänzung von monatlich 178,00 Euro brutto beantragen.
ArbeitnehmerInnen im Lohnausgleich können 40,00 Euro brutto wöchentlich als Ergänzung erhalten, wenn sie in die erste Einkommensstufe für den Lohnausgleich fallen und für einen Zeitraum von 320 oder mehr Arbeitsstunden im Semester vor Antrag zur Gänze von der Arbeit ausgesetzt waren oder in den zwei Semestern vor Antrag für einen Zeitraum von 480 oder mehr Arbeitsstunden zur Gänze von der Arbeit ausgesetzt waren.
Die Leistungen werden für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten zuerkannt, für den Lohnausgleich für höchstens 26 Wochen.