SBR
Neuerungen bei Altersrenten für Frauen im öffentlichen Dienst
Mit Gesetz Nr. 102 vom 03. August 2009 wurden neue Obergrenzen für den Bezug einer Altersrente im öffentlichen Dienst nur für Frauen festgesetzt. Ab 01. Jänner 2010 wird eine Erhöhung der Altersgrenze von 60 auf 61 Lebensjahren im Zweijahresrhythmus bestimmt, so dass ab dem 01. Jänner 2018 die Obergrenze von 65 Lebensjahren erreicht wird.