Dienstleistungen des ASGB

Frage und Antwort

Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigen wir uns mit Fragen rund um die Projektarbeit.
> Welcher Unterschied besteht zwischen einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und einer Projektmitarbeit?
Ein wesentliches Merkmal bei einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis ist die Unterordnung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterliegt. Bei einem Projektvertrag hingegen verpflichtet sich der Mitarbeiter eine bestimmte Arbeit in Koordinierung mit der betrieblichen Organisation des Auftraggebers selbstständig durchzuführen.
> Welche Vor- und Nachteile gibt es zwischen einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und einem Projektvertrag?
Bei einem Projektvertrag überwiegen sicherlich die Nachteile. Der einzige Vorteil bei einem Projektvertrag ist, dass sich der Mitarbeiter die Arbeitszeit selbst einteilen kann. Ansonsten gibt es nur Nachteile: Es gibt keinen vertraglichen Mindestlohn, keine zusätzlichen Monatslöhne, kein Urlaubsgeld und keine Abfertigung. Die wirtschaftliche Absicherung bei Krankheit und Mutterschaft ist viel schlechter geregelt als bei einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis.
> Wie sieht es mit der Pension aus?
Für die Pensionsversicherung wird ca. 1/3 weniger eingezahlt und der Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds ist nicht möglich. Besonders für junge Arbeitnehmer wirkt sich dies auf die Höhe der Rente negativ aus, nachdem in Zukunft für die Berechnung der Rente das ganze Arbeitsleben herangezogen wird. Als Übergangslösung kann ein Projektvertrag sicherlich eine Erfahrung wert und auch rentabel sein; längerfristig sollte man aber unbedingt ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis anstreben.

SBR
Achtung – nicht Vergessen

Erneuerung des regionalen- und Landeskindergeldes innerhalb 31. Dezember

Für das Bezugsjahr 2010 muss für das regionale und Landesfamiliengeld innerhalb Dezember 2009 angesucht werden.
Kopie der Identitätskarte oder Führerschein des Antragstellers
Familieneinkommen des Jahres 2008 (Modell CUD, 730, UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2008
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung
IBAN (Bankkoordinaten)
Neu: Alleinerziehende müssen den Unterhaltsbeitrag des anderen Elternteiles für jedes Kind erklären, mit Angabe, ob dies aus einer gerichtlichen oder privatrechtlichen Vereinbarung abzuleiten ist.