Dienstleistungen des ASGB
Frage und Antwort
Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigen wir uns mit Fragen rund um die Projektarbeit.
> Welcher Unterschied besteht zwischen einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und einer Projektmitarbeit?
Ein wesentliches Merkmal bei einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis ist die Unterordnung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterliegt. Bei einem Projektvertrag hingegen verpflichtet sich der Mitarbeiter eine bestimmte Arbeit in Koordinierung mit der betrieblichen Organisation des Auftraggebers selbstständig durchzuführen.
> Welche Vor- und Nachteile gibt es zwischen einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und einem Projektvertrag?
Bei einem Projektvertrag überwiegen sicherlich die Nachteile. Der einzige Vorteil bei einem Projektvertrag ist, dass sich der Mitarbeiter die Arbeitszeit selbst einteilen kann. Ansonsten gibt es nur Nachteile: Es gibt keinen vertraglichen Mindestlohn, keine zusätzlichen Monatslöhne, kein Urlaubsgeld und keine Abfertigung. Die wirtschaftliche Absicherung bei Krankheit und Mutterschaft ist viel schlechter geregelt als bei einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis.
> Wie sieht es mit der Pension aus?
Für die Pensionsversicherung wird ca. 1/3 weniger eingezahlt und der Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds ist nicht möglich. Besonders für junge Arbeitnehmer wirkt sich dies auf die Höhe der Rente negativ aus, nachdem in Zukunft für die Berechnung der Rente das ganze Arbeitsleben herangezogen wird. Als Übergangslösung kann ein Projektvertrag sicherlich eine Erfahrung wert und auch rentabel sein; längerfristig sollte man aber unbedingt ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis anstreben.