Dienstleistungen des ASGB
WICHTIG!!

Adressenänderung

Wir ersuchen die Mitglieder, uns eventuelle Adressenänderungen mitzuteilen, damit die Informationen immer sicher und pünktlich ihr Ziel erreichen. Auch wenn ein Mitglied verstirbt bitten wir die Angehörigen, uns darüber zu informieren.
Etwaige Adressenänderungen können telefonisch bei der jeweiligen Fachgewerkschaft oder unter der zentralen Nummer 0471/308200 bei Herrn Max Thaler mitgeteilt werden. Wer die Adressenänderung über e-mail mitteilen möchte, kann dies unter der Adresse info@asgb.org erledigen. Wir danken für die Mitarbeit.

Dienstleistungen des ASGB
Steuererklärungen 2010

Wer muss oder kann eine Steuererklärung machen?

Bei der Abfassung der Steuererklärungen fällt uns immer wieder auf, dass viele Personen, welche nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen, darauf verzichten, obwohl sie beim Abfassen einer solchen Geld zurück bekommen würden. In einer solchen Situation befinden sich all jene, die nur eine kurze Zeit im Kalenderjahr berufstätig sind. Sehr oft betrifft dies Schüler und Studenten, die im Sommer ein befristetes Arbeitsverhältnis haben, einen sogenannten Sommerjob, und so unter der Einkommensgrenze bleiben unter welcher eine Steuerschuld entsteht. Weiters sind dies beispielsweise Lehrlinge die erst im Herbst das erste Arbeits-bzw. Lehrverhältnis beginnen und vorher noch zur Schule gingen. Wurde vom Arbeitgeber eine Steuer einbehalten (auf dem CUD oder auf der Honorarnote ersichtlich) so kann im darauf folgenden Jahr eine Steuererklärung abgefasst werden und der Erklärer erhält die einbehaltene Steuer zurück.
Hat er zum Zeitpunkt der Steuererklärung eine fixe Anstellung, so kann das „Modell 730" verfasst werden und das Guthaben wird über das Juligehalt ausbezahlt. Besteht kein Arbeitsverhältnis, so muss das „Modell UNICO" abgefasst werden. Das Guthaben wird dann wahlweise entweder auf die nächste Steuererklärung gutgeschrieben oder in drei bis Jahren direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt. Es genügt, beim Abfassen der eigenen Steuererklärung das CUD der eventuell davon betroffenen Kinder mitzubringen, dann kann gleich festgestellt werden, ob es sich auszahlt eine Erklärung zu machen oder nicht. Auch wenn ein eventuelles Guthaben erst in einigen Jahren ausbezahlt wird, sollte nicht darauf verzichtet werden!