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Feiertagsarbeit im Dezember

Für die Beschäftigten der Handelsbetriebe, welche im Dezember an den vorgesehenen Sonntagen und am 8. Dezember arbeiten, gelten folgende Bestimmungen:
Die Arbeitsleistung, die an dem als wöchentlicher Ruhetag vorgesehenen Goldenen Sonntag und am Silbernen Sonntag und am 8. Dezember erbracht wird, muss mit 95 Prozent vergütet werden; zusätzlich besteht für die beiden Sonntage Anspruch auf einen Ersatzruhetag unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleistung wird hingegen eine höhere Anzahl von bezahlten Freistellungen gewährt.
Etwaige andere Arbeitsleistungen an Sonn- und/oder Feiertagen während des Jahres werden mit einem Aufschlag von 50 Prozent auf den Stundensatz vergütet. Der Ersatzruhetag muss innerhalb der gesetzlichen Fristen in Anspruch genommen werden. Für Arbeitnehmer, bei denen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen der normalen Wochenarbeitszeit entspricht, da als wöchentlicher Ruhetag ein anderer Tag vorgesehen ist, gilt ein Aufschlag von 30 Prozent.

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Produktivitätsprämie für den Handels- und Dienstleistungssektor festgelegt

Prämie von 225,00 Euro brutto - Auszahlung mit Lohnstreifen Oktober 2009
Der Handels- und Dienstleisterverband (hds) und die vier Fachgewerkschaften des Sektors Handel und Dienstleistungen haben am 28.09.2009 die Landesproduktivitätsprämie, bezogen auf das 2008, vereinbart.
Der ursprüngliche Termin für die Auszahlung (März 2009) konnte nicht eingehalten werden, da das Berechnungssystem für die Prämie mit dem neuen Landeszusatzvertrag grundlegend geändert wurde und somit die Daten von der Handelskammer Bozen nicht rechtzeitig ermittelt werden konnten. Die Produktivitätsprämie beträgt 225,00 Euro brutto.
Die Auszahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
entweder mit einem einmaligen Betrag auf dem Lohnstreifen Oktober 2009
oder in zwei gleichen Raten, wobei die erste Rate ebenfalls mit dem Lohnstreifen Oktober 2009 fällig war und die zweite Rate mit dem Januarlohnstreifen 2010 auszuzahlen ist.
Anrecht auf die Prämie haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die am 1. März 2009 in diesem Sektor beschäftigt waren. Die Prämie wird im Verhältnis zu den im Jahr 2008 gearbeiteten Monaten berechnet. Bei den Lehrlingen wird die Prämie anhand der Gehaltsstufe berechnet, die im Monat der Prämienauszahlung erreicht ist.
Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Prämie anhand der individuellen Arbeitszeit im Jahr vor der Prämienauszahlung berechnet.
Jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche am 1. März dieses Jahres in diesem Sektor beschäftigt waren, derzeit aber nicht mehr im selben Betrieb beschäftigt sind, haben trotzdem Anrecht auf die Prämie, müssen diese aber selbst einfordern, da die Prämie in diesen Fällen nicht automatisch nachbezahlt wird.