Medien

Neuer Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Karton- und Papiersektors

Bekanntlich ist mit dem 30. Juni 2009 der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Karton- und Papiersektors verfallen. In den vergangenen Tagen wurde in Rom der neue gesamtstaatliche Kollektivvertrag unterzeichnet. Der Kollektivvertrag sieht einige Verbesserungen vor: In einigen Kategorien wurde eine bessere Einteilung vorgesehen, sowie im Punkt Betriebsprämie. Eine Arbeitsgruppe soll bis 31.10.2011 die Punkte für eine Zusatzkrankenkasse ausarbeiten. Ab 1.1.2012 sollen die Betriebe 1,2 Prozent in den Zusatzrentenfonds einzahlen. Die EGV/RSU wird aufgewertet, indem sie das Recht bekommt, seitens der Firmenleitung mehr Informationen zu erhalten. Demnächst werden wir in den Betrieben Versammlungen abhalten und dazu Stellung nehmen.
Una tantum, Kategorie/Categoria: Q 261,44 Euro; AS 260,39; A 221,70; B1 196,60; B2S 190,33; B2 181,96; C1S 168,37; C1 160,00; C2 145,36; C3 134,90; D1 126,54; D2 116,08; E 104,58 Euro. 62% werden mit Lohn vom Dezember 2009 und die restlichen 38% mit Lohn vom April 2010 ausbezahlt.

Medien
Für ehemalige Tagezeitungsmitarbeiter

Wichtig für Bezieher einer Zusatzrente

Rentner, die durch Vollmacht andere Personen beauftragt haben, ihre Pension zu beziehen, müssen dem „Fondo Casella" in Rom die Lebensbescheinigung schicken. Die Witwe/der Witwer müssen dem „Fondo Casella" in Rom einen Familienbogen zusenden. Kinder von ehemaligen Tageszeitungsmitarbeitern oder Invaliden müssen dem Zusatzrentenfonds die Bestätigung schicken, dass sie noch ledig sind, und die Bestätigung, dass sie eine Schule besuchen. Kinder von Invaliden von ehemaligen Zeitungsmitarbeitern müssen die Bestätigung schicken, dass sie noch ledig sind, und eine Fotokopie von NISF/INPS-Blatt, aus dem hervorgeht, dass der Elternteil als Invalide eine NISF/INPS-Rente bekommt