handel

Neue Dienstleistungen für die Beschäftigten des Sektors Handel und Dienstleistungen

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK), welche von den Handelsgewerkschaften und dem Handels- und Dienstleisterverband Südtirol (hds) verwaltet wird, bietet mit Jahresbeginn 2010 zusätzliche Dienstleistungen an. Gefördert wird die Elternzeit des Vaters, die Betreuung von Familienangehörigen und das Lehrlingswesen.
Für die Betreuung eines Familienmitglieds (Ehepartner/in, Lebensgefährte/in, Kinder, Eltern) sieht die EbK eine Unterstützung für den Zeitraum von insgesamt ein bis sechs Monaten vor. Anrecht auf diese Dienstleistung besteht unter anderem, wenn der/die Arbeitnehmer/in um einen sogenannten „unbezahlten Warte?stand" angesucht hat. Eine weitere Förderung ist für Väter vorgesehen, die sich anstelle der Mutter für eine Elternzeit entscheiden, die mindestens drei Monate betragen muss. Die EbK bezahlt in diesem Fall zusätzlich 30 Prozent des Gehalts bis zu einem Maximum von sechs Monaten.
Für die besten Lehrlinge ist mit dem Abschluss des kommenden Schuljahres eine Prämie geplant. Es werden landesweit die besten Lehrlinge des Sektors Handel und Verwaltung zum Zeitpunkt des Schulabschlusses mit einer Prämie ausgezeichnet.
Einen Preis erhalten auch jene Unternehmen, die das Lehrverhältnis anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln. Wichtig: Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft EbK Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung seitens des Betriebs der Mitgliedsbeiträge an die EbK und für Ascom/Co.ve.l.co seit sechs Monaten Voraussetzung. Die Einzahlung kann anhand des Abzuges auf dem Lohnstreifen festgestellt werden. Deshalb müssen jedem Ansuchen sechs Lohnstreifen beigelegt werden.
Alle Details zu den neuen Dienstleistungen, die Vergabekriterien sowie die Auflistung der notwendigen Dokumente werden innerhalb Jahresende im Internet unter www.ebk.bz.it veröffentlicht. Weitere Informationen in den ASGB-Büros.

Medien

Neuer Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Karton- und Papiersektors

Bekanntlich ist mit dem 30. Juni 2009 der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Karton- und Papiersektors verfallen. In den vergangenen Tagen wurde in Rom der neue gesamtstaatliche Kollektivvertrag unterzeichnet. Der Kollektivvertrag sieht einige Verbesserungen vor: In einigen Kategorien wurde eine bessere Einteilung vorgesehen, sowie im Punkt Betriebsprämie. Eine Arbeitsgruppe soll bis 31.10.2011 die Punkte für eine Zusatzkrankenkasse ausarbeiten. Ab 1.1.2012 sollen die Betriebe 1,2 Prozent in den Zusatzrentenfonds einzahlen. Die EGV/RSU wird aufgewertet, indem sie das Recht bekommt, seitens der Firmenleitung mehr Informationen zu erhalten. Demnächst werden wir in den Betrieben Versammlungen abhalten und dazu Stellung nehmen.
Una tantum, Kategorie/Categoria: Q 261,44 Euro; AS 260,39; A 221,70; B1 196,60; B2S 190,33; B2 181,96; C1S 168,37; C1 160,00; C2 145,36; C3 134,90; D1 126,54; D2 116,08; E 104,58 Euro. 62% werden mit Lohn vom Dezember 2009 und die restlichen 38% mit Lohn vom April 2010 ausbezahlt.