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Produktivitätsprämie für den Handels- und Dienstleistungssektor festgelegt

Prämie von 225,00 Euro brutto - Auszahlung mit Lohnstreifen Oktober 2009
Der Handels- und Dienstleisterverband (hds) und die vier Fachgewerkschaften des Sektors Handel und Dienstleistungen haben am 28.09.2009 die Landesproduktivitätsprämie, bezogen auf das 2008, vereinbart.
Der ursprüngliche Termin für die Auszahlung (März 2009) konnte nicht eingehalten werden, da das Berechnungssystem für die Prämie mit dem neuen Landeszusatzvertrag grundlegend geändert wurde und somit die Daten von der Handelskammer Bozen nicht rechtzeitig ermittelt werden konnten. Die Produktivitätsprämie beträgt 225,00 Euro brutto.
Die Auszahlung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
entweder mit einem einmaligen Betrag auf dem Lohnstreifen Oktober 2009
oder in zwei gleichen Raten, wobei die erste Rate ebenfalls mit dem Lohnstreifen Oktober 2009 fällig war und die zweite Rate mit dem Januarlohnstreifen 2010 auszuzahlen ist.
Anrecht auf die Prämie haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die am 1. März 2009 in diesem Sektor beschäftigt waren. Die Prämie wird im Verhältnis zu den im Jahr 2008 gearbeiteten Monaten berechnet. Bei den Lehrlingen wird die Prämie anhand der Gehaltsstufe berechnet, die im Monat der Prämienauszahlung erreicht ist.
Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Prämie anhand der individuellen Arbeitszeit im Jahr vor der Prämienauszahlung berechnet.
Jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche am 1. März dieses Jahres in diesem Sektor beschäftigt waren, derzeit aber nicht mehr im selben Betrieb beschäftigt sind, haben trotzdem Anrecht auf die Prämie, müssen diese aber selbst einfordern, da die Prämie in diesen Fällen nicht automatisch nachbezahlt wird.

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Neue Dienstleistungen für die Beschäftigten des Sektors Handel und Dienstleistungen

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK), welche von den Handelsgewerkschaften und dem Handels- und Dienstleisterverband Südtirol (hds) verwaltet wird, bietet mit Jahresbeginn 2010 zusätzliche Dienstleistungen an. Gefördert wird die Elternzeit des Vaters, die Betreuung von Familienangehörigen und das Lehrlingswesen.
Für die Betreuung eines Familienmitglieds (Ehepartner/in, Lebensgefährte/in, Kinder, Eltern) sieht die EbK eine Unterstützung für den Zeitraum von insgesamt ein bis sechs Monaten vor. Anrecht auf diese Dienstleistung besteht unter anderem, wenn der/die Arbeitnehmer/in um einen sogenannten „unbezahlten Warte?stand" angesucht hat. Eine weitere Förderung ist für Väter vorgesehen, die sich anstelle der Mutter für eine Elternzeit entscheiden, die mindestens drei Monate betragen muss. Die EbK bezahlt in diesem Fall zusätzlich 30 Prozent des Gehalts bis zu einem Maximum von sechs Monaten.
Für die besten Lehrlinge ist mit dem Abschluss des kommenden Schuljahres eine Prämie geplant. Es werden landesweit die besten Lehrlinge des Sektors Handel und Verwaltung zum Zeitpunkt des Schulabschlusses mit einer Prämie ausgezeichnet.
Einen Preis erhalten auch jene Unternehmen, die das Lehrverhältnis anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandeln. Wichtig: Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft EbK Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung seitens des Betriebs der Mitgliedsbeiträge an die EbK und für Ascom/Co.ve.l.co seit sechs Monaten Voraussetzung. Die Einzahlung kann anhand des Abzuges auf dem Lohnstreifen festgestellt werden. Deshalb müssen jedem Ansuchen sechs Lohnstreifen beigelegt werden.
Alle Details zu den neuen Dienstleistungen, die Vergabekriterien sowie die Auflistung der notwendigen Dokumente werden innerhalb Jahresende im Internet unter www.ebk.bz.it veröffentlicht. Weitere Informationen in den ASGB-Büros.