Nahrungsmittel

Die wichtigsten Neuerungen des Kollektivvertragesfür die Lebensmitteindustrie, Kellerei- und Sennereigenossenschaften

Gültigkeit 01.10.2009 – 30.09.2012
Dauer des Vertrags und Bestimmungen zur Erneuerung
Der Kollektivvertrag läuft am 1. Oktober 2009 an und am 30 September 2012 aus.
Die Lohnerhöhungen laufen mit 1. Juni 2009 an. Für den Zeitraum zwischen 1. Juni und 30. September 2009 gibt es ein Una tantum von 227,20€ mit dem Oktobergehalt ausbezahlt.
Die Forderungsplattform muss zukünftig sechs Monate vor Ablauf des Vertrags eingereicht werden. Für den Fall einer verspäteten Erneuerung des Vertrags wird ein finanzieller Ausgleich verhandelt.
Wirtschaftlicher Teil
Vorgesehen ist eine durchschnittliche Lohnerhöhung von monatlich 142€ brutto in vier Raten (siehe Tabelle). Die Kennzahl für den Dreijahreszeitraum 2012 – 2015 beträgt 19,12€, was einem durchschnittlichen Lohn von 1.992€ entspricht. Die gesamte Erhöhung der 40 Monate beläuft sich auf durchschnittlich 4.359,38€ brutto.
Ergebnisprämie
Die Modalitäten der zweiten Vertragsverhandlungsebene sind jene, die im letzten Kollektivvertrag festgelegt sind. Die vollständig variablen Prämien sind gestrichen worden. Die Ergebnisprämie wird nun alle drei Jahre neu verhandelt (statt alle vier Jahre). Die Prämie für Beschäftigten von Betrieben, die nicht von der zweiten Verhandlungsebene abgedeckt sind, wird um durchschnittlich zwei Euro monatlich angehoben.
Zweite Verhandlungsebene
Es wird die Möglichkeit eingeführt, neben Betriebsabkommen auch Branchen- oder Bereichsabkommen abzuschließen.
Zeitliche Angleichung der zweiten Verhandlungsebene
Die Inhalte des Abkommen von 1994 sind bestätigt. Abgeändert wurden die zeitlichen Fälligkeiten, um eine Überlagerung der Vertragsebenen zu vermeiden. Die Abkommen der 2. Verhandlungsebene die innerhalb 31.12.2010 ablaufen sind um 12 Monate verlängert, ebenso die Prämien der Abkommen, die in Folge auslaufen.
Berufsbildung
Miteinbeziehung der EGV bei der Erhebung des Berufsbildungsbedarfs und bei diesbezüglichen Projekten
Ergänzende Gesundheitsfürsorge
Mit Jänner 2011 läuft der gesamtstaatliche ergänzende Gesundheitsfonds an. Die Betriebe zahlen für zwei Jahre zehn Euro monatlich pro Beschäftigten ein.
Ab Jänner 2013 kann der Beschäftigte den Fonds mit einem freiwilligen Eigenbeitrag von zwei Euro anlaufen lassen.
Arbeitsmarkt
Neu eingeführt ist der Vorrang bei unbefristeten Anstellungen für befristet Beschäftigte, die länger als sechs Monate im Betrieb sind. Bei befristeten Anstellungen ist der Vorrang ein Jahr lang wirksam.
Freistellungen, Teilzeit
a) acht statt fünf Freistellungstage bei Krankheit der Kinder
b) drei statt zwei Prozent Höchstgrenze für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub
c) zusätzliche zwei Tage für Eltern von Kinder mit schwerer Krankheit
d) Wartestände für Arbeitnehmer, denen der Führerschein entzogen wurde und die einen Dienstwagen fahren
e) Beibehaltung des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer mit schwerer Krankheit bei gleichzeitigem Anrecht auf Entlohnung
f) Möglichkeit, für Eltern bis zum 2. Lebensjahr des Kindes, den Überstundenausgleich in die Zeitbank zu verlegen.
g) Höchstgrenze für Teilzeit wird auf fünf Prozent der Beschäftigten festgelegt
h) Zusätzliche acht Stunden Freistellung für Weiterbildung von Arbeitnehmervertreter für Arbeitssicherheit
i) zusätzliche Freistellungen für die Mitglieder der Alifonds-Versammlung.
Chancengleichheit
Bei der Zuteilung der Arbeitsaufgaben in Bezug auf die berufliche Weiterentwicklung wird auf die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau geachtet.
Bilaterale Körperschaft
Diese Einrichtung, die sich mit Bildung und Forschung beschäftigt, wird um den Fonds zur Unterstützung der freiwilligen Mutterschaftszeit erweitert. Dafür zahlen die Betriebe zwei Euro monatlich pro Beschäftigtem ein.
Handelsreisende
Die Vergütung im Todesfall wird auf 35.000€ angehoben. Die Vergütung im Falle einer bleibenden Invalidität wird auf 45.000 Euro angehoben. Die Abdeckung für Risiken am Pkw wird auf 5.000 Euro angehoben. Freigabe für die Benutzung der PCs für Mitteilungen der EGV.

Nahrungsmittel

Lohntabelle für die Beschäftigten der Nahrungsmittelindustrie, Kellerei- und Sennereigenossenschaften

Gültig ab 01.10.2009 bis 31.03.2010