Bau & Holz

Auszahlung Außendienstzulagen geregelt

Nachdem der ASGB-BAU bei einer Baufirma in Burggrafenamt festgestellt hat, dass seit Juli 2009 die vom Art. 7 des Landesgesetzesvertrag für die Bauindustrie vorgesehenen Außendienstzulagen nicht mehr ausbezahlt worden sind, kam es Ende September zu einem Treffen mit der Firmenleitung und dem ASGB BAU ,vertreten durch die Kollegen Werner Blaas und Friedl Oberlechner. Nach ausgiebiger Diskussion verpflichtete sich die Betriebsleitung, den betroffenen Arbeitnehmern die ausstehenden Beträge rückwirkend nach zu zahlen sowie in Zukunft die vom Art. 7 des Landesergänzungsvertrag der Bauindustrie vorgesehene Außendienstzulage monatlich über den Lohnstreifen aus zu bezahlen. Dies zeigt wieder einmal deutlich, dass eine Mitgliedschaft beim ASGB auch konkrete finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Bau & Holz

Mitgliedschaft

Leider müssen wir feststellen, dass es auch im Bau- und Holzbereich Betriebe gibt, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Dies bringt speziell in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise einen klaren Nachteil für die Arbeitnehmer, die dadurch über Neuerungen nicht genügend oder überhaupt nicht informiert sind; dies hat manchmal auch zur Folge, dass ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nachteil für den einzelnen Arbeitnehmer entstehen kann. Diese Situation ist zudem unverständlich, wenn bei den bei Belegschaftsversammlungen die von den Gewerkschaften ausgeschrieben werden, nur einige Interessierte anwesend sind.