Dienstleistungen des ASGB
Neuheit Zusatzrente
Auch Haushaltsangestellte können dem Laborfonds beitreten
Seit 1. August 2009 können nun auch Haushaltsangestellte dem Laborfonds beitreten und eine Zusatzrente aufbauen.
Die Beiträge an den Zusatzrentenfonds setzen sich zusammen aus dem Arbeitnehmerbeitrag, dem Arbeitgeberbeitrag und der Abfertigung bzw. einem Teil davon.
Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt mindestens 0,55 Prozent des Bruttolohnes (Grundlage für die Abfertigung). Die Haushaltsangestellten können jedoch statt des Mindestbeitrags einen der folgenden Prozentsätze zu ihren Lasten wählen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 1 Prozent des Bruttolohns (Grundlage für die Abfertigung).
Jene Haushaltsangestellten, die ihr erstes Arbeitsverhältnis nach dem 28.04.1993 begonnen haben, zahlen 100 Prozent der Abfertigung, die ab dem Zeitpunkt des Beitritts anreift, in den Laborfonds ein.
Jene Haushaltsangestellten, die bereits vor dem 29.04.1993 ihr erstes Arbeitsverhältnis eingegangen sind, zahlen hingegen mindestens 50 Prozent der anreifenden Abfertigung ein. Sie können diesen Anteil jederzeit erhöhen oder auch die gesamte anreifende Abfertigung einzahlen.
Weitere Informationen über die Zusatzrente erteilen die Mitarbeiter/innen des ASGB in Bozen und in den Bezirksbüros (Adressen siehe Rückseite).
Der ASGB bietet mit den so genannten „INFOPOINTS" eine kostenlose und individuelle Zusatzrentenberatung. Vormerkungen bitte beim ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros.