Dienstleistungen des ASGB

Steuerabzug von 20 Prozent beim Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten

Unbedingte Voraussetzung für die Beanspruchung obigen Steuerabzuges ist die Mitteilung an das Steuerdienstzentrum von Pescara von Sanierungsarbeiten bzw. Arbeiten der außerordentlichen Instandhaltung (im Sinne des Gesetzes Nr. 441 vom 27.12.1997 für den Steuerabzug von 36 Prozent) in der Wohnung, für welche Möbel, Haushaltsgeräte, Computer und Fernsehgeräte angekauft werden.
Die Meldung des Arbeitsbeginns muss auf den 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 fallen und vor der Zahlung der oben genannten Güter erfolgen. Dies vorausgesetzt, müssen die Zahlungen oben genannter Güter im Zeitraum vom 6. Februar 2009 bis zum 31.12.2009 getätigt werden.
Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent, berechnet auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro (also maximal 2.000 Euro) je Wohnung, welcher auf fünf Jahre aufgeteilt beansprucht werden kann. Voraussetzung ist neben oben genannter Mitteilung, die Zahlung der entsprechenden Rechnungen mittels Banküberweisung, mit Angabe der Steuernummer des Überweisenden, des Begünstigten und des Zahlungsgrundes (Gesetzesartikel). Der Steuerabzug kann für den Einkauf von Möbeln (auch auf Maß), Haushaltsgeräten, Computern und Fernsehern beansprucht werden. Bei den Haushaltsgeräten muss es sich laut Rundschreiben der Agentur der Einnahmen, zwingend, mindestens um Geräte der A+ Klasse handeln. Diese Energieklasse gibt es aber, zur Zeit, nur für Kühlschränke, welche bereits durch eine andere Förderung begünstigt werden und für Waschmaschinen. Für alle anderen Haushaltsgeräte kann somit, derzeit, kein Steuerabzug beansprucht werden.

Dienstleistungen des ASGB

Erneuerung des Familiengeldes von Region und Land

Ansuchen ab 1. September stellen
Vom 1. September 2009 bis zum 31. Dezember 2009 kann um das regionale Familiengeld bzw. um das Kindergeld des Landes für das Bezugsjahr 2010 angesucht werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kopie der Identitätskarte oder Führerschein des Antragstellers
Familieneinkommen des Jahres 2008 (Modell CUD, 730, UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2008
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung
IBAN (Bankkoordinaten)
Neu: Alleinerziehende müssen den Unterhaltsbeitrag des anderen Elternteiles für jedes Kind erklären, mit Angabe, ob dies aus einer gerichtlichen oder privatrechtlichen Vereinbarung abzuleiten ist.
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros des ASGB innerhalb 23. Dezember 2009 eingereicht werden.
Voraussetzungen:
Regionales Familiengeld
Ein Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre,
zwei minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
mindestens ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent,
Ansässigkeit in der Region zum Zeitpunkt des Antrages seit mindestens fünf Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Antrages bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monatlich 100,00 Euro wird für jedes Kind bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen und -vermögen unter 80.000,00 Euro liegt.
EU-BürgerInnen müssen mindestens einen Tag vor Antrag den Wohnsitz in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürgerinnen müssen den Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben. Bedauerliche Weise wurden die Einkommensgrenzen nicht erhöht.