Dienstleistungen des ASGB
Steuerabzug von 20 Prozent beim Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten
Unbedingte Voraussetzung für die Beanspruchung obigen Steuerabzuges ist die Mitteilung an das Steuerdienstzentrum von Pescara von Sanierungsarbeiten bzw. Arbeiten der außerordentlichen Instandhaltung (im Sinne des Gesetzes Nr. 441 vom 27.12.1997 für den Steuerabzug von 36 Prozent) in der Wohnung, für welche Möbel, Haushaltsgeräte, Computer und Fernsehgeräte angekauft werden.
Die Meldung des Arbeitsbeginns muss auf den 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 fallen und vor der Zahlung der oben genannten Güter erfolgen. Dies vorausgesetzt, müssen die Zahlungen oben genannter Güter im Zeitraum vom 6. Februar 2009 bis zum 31.12.2009 getätigt werden.
Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent, berechnet auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro (also maximal 2.000 Euro) je Wohnung, welcher auf fünf Jahre aufgeteilt beansprucht werden kann. Voraussetzung ist neben oben genannter Mitteilung, die Zahlung der entsprechenden Rechnungen mittels Banküberweisung, mit Angabe der Steuernummer des Überweisenden, des Begünstigten und des Zahlungsgrundes (Gesetzesartikel). Der Steuerabzug kann für den Einkauf von Möbeln (auch auf Maß), Haushaltsgeräten, Computern und Fernsehern beansprucht werden. Bei den Haushaltsgeräten muss es sich laut Rundschreiben der Agentur der Einnahmen, zwingend, mindestens um Geräte der A+ Klasse handeln. Diese Energieklasse gibt es aber, zur Zeit, nur für Kühlschränke, welche bereits durch eine andere Förderung begünstigt werden und für Waschmaschinen. Für alle anderen Haushaltsgeräte kann somit, derzeit, kein Steuerabzug beansprucht werden.