Dienstleistungen des ASGB

Nimm dir 30 Minuten für deine Altersvorsorge!

> Nütze die Gelegenheit und verschaffe dir ein klares Bild zum Thema Zusatzrente!
> Bist du bereits in einen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) eingeschrieben? Dann kannst du dich beim ASGB-Infopoint in deiner Nähe u?ber deine Zusatzrentenposition informieren und dich u?ber eine eventuelle Anpassung beraten lassen
> Bist du nicht Mitglied eines Zusatzrentenfonds? Dann kannst du dich u?ber die Vorteile einer Zusatzrente informieren und u?ber einen eventuellen Beitritt zu einem Fonds beraten lassen
> Die Zusatzrentenberatung ist für Beschäftigte der Privatwirtschaft, fu?r öffentlich Bedienstete, für Lehrlinge, Studenten, Teilzeitkräfte usw. gleichermaßen wichtig
> Die Zusatzrentenberatung ist fu?r alle Interessierten kostenlos!
> Wenn du unsere Beratung in Anspruch nehmen möchtest, wende dich an das ASGB-Büro in deiner Nähe (siehe Tabelle unten) und vereinbare einen Termin. In einem etwa halbstu?ndigen Gespräch analysieren wir deine individuelle Versicherungssituation und beraten dich über die entsprechenden Vorsorgemöglichkeiten
> Für das Beratungsgespräch werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:
- Steuernummer
- Versicherungsauszug der Arbeitszeiten (Auszug NISF/INPS, INPDAP oder Arbeitsbu?chlein)
- einen Kontoauszug des Zusatzrentenfonds, falls Sie in einen Fonds eingeschrieben sind
- das Gesamteinkommen des letzten Jahres (letzte Steuererklärung)
- einen Lohnstreifen oder den Arbeitsvertrag zur Feststellung des Kollektivvertrages
ASGB-Bozen
Bindergasse 30
Tel. 0471 30 82 00
- Waltraud Wörndle
- Petra Kalser
- Alex Pira,s
- Christian Egger
- Priska Auer
- Gottfried von Dellemann
ASGB-Neumarkt
Straße der Alten Gründungen 8
Tel. 0471 81 28 57
- Markus Dibiasi
ASGB-Brixen
Vittorio Veneto Str. 33
Tel. 0472 83 45 15
- Beatrix Angerer
- Simon Daporta
- Stefanie Zihl
ASGB-Sterzing,
Untertorplatz 2
Tel. 0472 76 50 40
- Simon Daporta
- Stefanie Zihl
ASGB-Bruneck
St. Lorenznerstr. 8
Tel. 0474 55 40 48
- Elmar Aichner
- Heidi Steiner
ASGB-Meran
Freiheitsstr. 182/C
Tel. 0473 23 71 89
- Andrea Tappeiner
ASGB-Schlanders
Holzbruggweg 19
Tel. 0473 73 04 64
- Bettina Tschenett

Dienstleistungen des ASGB

Steuerabschreibung für die energetische Sanierung von 55 Prozent

Zusätzliche Mitteilung an die Agentur der Einnahmen, nur für Maßnahmen deren Zahlungen mehrere Kalenderjahre betreffen, notwendig.
Betroffene Steuerpflichtige
Die neue Mitteilung betrifft nur jene Steuerpflichtige, welche im Jahr 2009 energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und diese über das Kalenderjahr 2009 hinaus fortführen, sofern auch die entsprechenden Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre aufgeteilt werden.
Beispiel: Beginn der energetischen Sanierungsmaßnahmen und erste Vorauszahlung im Jahr 2009, Fortführung und Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Zahlung des Saldobetrages im Jahr 2010.
Keine Mitteilung ist für folgende Fälle notwendig
Die Mitteilung muss nicht erfolgen, wenn die Sanierungsmaßnahmen im selben Jahr begonnen und abgeschlossen werden.Ebenfalls keine Mitteilung ist dann notwendig, wenn die Sanierungsmaßnahmen zwar über mehrere Kalenderjahre fortgeführt werden, aber die Zahlungen alle im selben Kalenderjahr getätigt werden.
Versendung der Mitteilung
Die Mitteilung an die Agentur der Einnahmen ist ausschließlich telematisch zu versenden. Die Mitteilung ist, spätestens, innerhalb 90 Tage nach Ende des Kalenderjahres, in welchem die Arbeiten begonnen haben und die erste Vorauszahlung getätigt wurde, zu versenden. Zu diesem Zweck kann man sich an die Fachleute des ASGB wenden.
Beispiel: Bei Arbeiten, welche im Jahr 2009 begonnen haben und die im Jahr 2010 fortgeführt werden, muss die neue Mitteilung, sofern auch die Zahlungen beide Jahre betreffen, innerhalb 31. März 2010 der Agentur der Einnahmen telematisch übermittelt werden.