Handel

Lohnerhöhung für die Beschäftigten im Handel

Im September 2009 ist die nächste Lohnerhöhung für die Beschäftigten im Handel fällig. Sie beträgt rund 35,00 € brutto. Demnach gelten ab September folgende Bruttolöhne

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Geburtenprämie für Beschäftigte des Handelssektors

Die Geburtenprämie für Mitarbeiter und Unternehmer im Handel ist sehr beliebt. Die Bilaterale Körperschaft für den Handel (EbK) hat 2009 bereits über 50 Prämien ausbezahlt. Die EbK zahlt auf Anfrage eine einmalige Prämie von 500 Euro für jedes Neugeborene aus. „Wir wollen den Familien mit dieser kleinen Starthilfe eine konkrete Unterstützung bieten", erklären EbK-Präsident Werner Frick und Vizepräsident Alex Piras (ASGB). Diese Serviceleistung erfreut sich steigender Beliebtheit. „Bis Anfang September wurden mit über 50 Prämien bereits mehr als im gesamten Jahr 2008 ausbezahlt, im welchen insgesamt 51 Prämien vergeben wurden. Die Bilaterale Körperschaft ist vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag des Tertiärsektors vorgesehen und wird gemeinsam vom hds (Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol) und von den Gewerkschaften getragen.
Der Antrag stellende Elternteil muss innerhalb von 60 Tagen ab Geburt des Kindes ein schriftliches Ansuchen an die EbK stellen. Zusätzlich sind die Lohnstreifen der vergangenen sechs Monate, der Steuerkodex des Kindes sowie ein Familienbogen einzureichen.
Voraussetzung für alle Antragsteller ist die ordnungsgemäße Einzahlung der Mitgliedsbeiträge für EbK und Ascom-Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten. Nähere Informationen zur Geburtenprämie sowie zu allen weiteren Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft sind beim ASGB oder unter www.ebk.bz.it erhältlich.