Gebietskörperschaften

9200 Bedienstete der Gebietskörperschaften warten noch immer auf ihren Bereichsvertrag

Die über 9.000 Bediensteten in den Gebietskörperschaften (Bezirksgemeinschaften, Gemeinden und Altersheime) warten nun bald ein Jahr auf ihren neuen Bereichsvertrag. Bereits im Juni 2008 haben die Gewerkschaften ihre Plattform eingereicht und erst im Oktober 2008 wurden die Verhandlungen vom Gemeindeverband aufgenommen. Diese erfolgten anfangs mit einer vierzehntägigen Kontinuität, haben aber seit Juni dieses Jahres einen kompletten Stillstand erfahren. Auch die für Ende Juli geplante Sitzung fiel unvorhergesehen aus. Am 1. September fand bereits die erste Zusammenkunft für die Verhandlungen zum neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag des öffentlichen Dienstes statt. Eine Überschneidung der Verhandlungen zu den beiden Verträgen könnte sich unter Umständen auch negativ auswirken, da die Gewerkschaften dann sehr oft in die Zwangslage versetzt werden, im einen oder anderen Vertrag Zugeständnisse zu machen. Wir, die Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) fordern daher den Gemeindeverband auf, die Verhandlungen zum Bereichsvertrag umgehend wieder auf zu nehmen. Neben dem weiter zunehmenden Kaufkraftverlust in dieser für die Bediensteten und ihre Familien eh schon schwierigen Zeit, hat die Verzögerung des Vertragsabschlusses auch den Nachteil, dass die längst schon fällige Anpassung an Neuerungen und Bedürfnissen und wirtschaftliche Verbesserungen, sprich höhere Einstufungen, Erhöhung der Zulagen usw., wenn überhaupt, mit großer Verspätung zum Tragen kommen. Leider hat es sich fast schon eingebürgert, dass immer mehr Kollektivverträge im öffentlichen Dienst erst nach ihrem Geltungszeitraum abgeschlossen werden.

Metallindustrie

Kollektivvertrag: Forderungen für die Erneuerung

In der letzten Versammlung vor der Sommerpause am 31. Juli 2009 hat der Vorstand der Gewerkschaft ASGB-Metall ausführlich die anstehende Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages für die Metallindustrie erörtert und nach eingehender Diskussion nachstehende Stellungnahme abgegeben.
Der Vorstand des ASGB-Metall nimmt zur Kenntnis,
- dass der nationale Kollektivvertrag vom 20.01.2008 bis zum 31.12.2011 seine Gültigkeit hat;
- dass allerdings bereits ab Beginn des Jahres 2010 für den wirtschaftlichen Teil Verhandlungsergebnisse anstehen, wofür sich die Parteien (Gewerkschaften und Unternehmer) verpflichteten, ab Oktober 2009 entsprechende Verhandlungen aufzunehmen;
- dass die Gewerkschaften Fim/CISL und Uilm/UIL einerseits und Fiom/CGIL andererseits ganz unterschiedliche Auffassungen über die anstehende Erneuerung des Kollektivvertrages vertreten, da über die Rahmenabkommen vom 22.01.2009 bzw. 15.04.2009 keinerlei Einvernehmen besteht;
Dies vorausgeschickt, stellt der Vorstand des ASGB-Metall fest, dass zwei wesentliche Probleme für die Arbeiter und Angestellten von Bedeutung sind, deren Lösungen mit der anstehenden Erneuerung des Kollektivvertrages dringend voranzutreiben sind:
- sichere Arbeitsplätze für alle Beschäftigten und
- eine Entlohnung, die den Lebenshaltungskosten und der Leistung entspricht.
Sichere Arbeitsplätze
Der Vorstand des ASGB-Metall ist sich bewusst, dass immer wieder Situationen eintreten können, das Betriebe sich neu organisieren oder neu strukturieren müssen. Ein Abbau von Mitarbeitern mit Entlassungen, der Schließung einer Abteilung oder auch eines gesamten Betriebes, kann deshalb immer wieder anstehen. Bevor solche drastische Entscheidungen und Eingriffe aber erfolgen, welche unmittelbar die Beschäftigten betreffen, sind frühzeitig in Verhandlungen unter den Parteien passende soziale Netze zu schnüren (ordentliche oder außerordentliche Lohnausgleichskasse, Solidaritätsverträge, Mobilität).
Mit der Forderung nach sicheren Arbeitsplätzen verlangt der ASGB-Metall keineswegs, dass den Bediensteten von der Lehre bis zur Pensionierung immer im selben Betrieb Arbeit und Lohn zu garantieren sind, sichere Arbeitsplätze bedeuten aber, dass von einer Entlassung oder einer willkürlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall dann abzusehen ist, wenn dies einseitig und ohne „soziales Netz" geschieht. Aus diesem Grund lehnt die Gewerkschaft ASGB-Metall prekäre Arbeitsverhältnisse ab. Arbeitsverhältnisse auf Zeit sind zu verhindern und zu untersagen, sofern Betriebe nicht ausdrücklich nachweisen können, dass kurzfristig außerordentliche Mehrarbeit anfällt, wozu Überstundenarbeit im normalen Rahmen nicht mehr reicht.
Arbeitsverträge auf Zeit beinhalten für die betroffenen Beschäftigten große Unsicherheit, ermöglichen den Betrieben, jede Art von Druck auszuüben und führen zu Hoffnungslosigkeit. Es ergeben sich zudem Gefahren, dass die gewerkschaftlichen Beziehungen dadurch untergraben werden, weil Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz und um ihre Zukunft fürchten müssen, wenn sie sich gewerkschaftlich betätigen. Dem arbeitenden Menschen wird die Würde genommen, und der Gesellschaft ein großes Stück Freiheit.
Lohnerhöhung
Der Mindestlohn des nationalen Kollektivvertrag für die Metallindustrie (andere Verträge in der Privatwirtschaft übrigens genauso) entspricht im wahrsten Sinne des Wortes einem Hungerlohn, wenn er mit den Lebenshaltungskosten in unserem Land verglichen wird. Der wirtschaftliche Teil der nationalen Kollektivverträge entfernt sich immer mehr von der Realität und der Notwendigkeit der arbeitenden Menschen in Südtirol.
Der Mindestlohn für den qualifizierten Arbeiter (3. Kategorie) in der Metallindustrie ergibt im Jahr 2009 (netto) rund 13.620 Euro (monatlich rund 1.050 Euro für 13 Gehälter). Der Mindestlohn für einen Facharbeiter (5. Kategorie) ergibt für das Jahr 2009 einen Nettolohn von rund 14.830 Euro (monatlich rund 1.140 Euro für 13 Gehälter).
Mit solchen Beträgen sämtliche Ausgaben zu tätigen (Nahrung, Kleidung, Miete und Nebenspesen, Freizeit, Zahnarzt, usw.) ist einfach nicht mehr möglich und stellt ganz nebenbei auch die Bemühungen für eine gute Berufsausbildung in Frage. Nicht zu vergessen ist, dass Löhne auch dafür reichen müssen sich eine Zusatzrente aufzubauen um so im Alter nicht zu verarmen. Die Gewerkschaft ASGB-Metall fordert für die anstehende Erneuerung des Kollektivvertrages in der Metallindustrie monatliche Nettolohnerhöhungen im Ausmaß von 100 bis 150 Euro für die niederen Kategorien (1 bis 4) und von 150 bis 200 Euro für die höheren Kategorien (5 bis 7). In diesem Zusammenhang verlangt der ASGB-Metall, dass territoriale Lohnverhandlungen erfolgen mit dem Ziel, für Südtirol eigene Mindestlöhne zu erreichen, die näher an der Notwendigkeit unserer Arbeiterschaft liegen. Der ASGB-Metall verweist dabei auf die vorhandenen Möglichkeiten, Beitragsreduzierungen für die Betriebe und Steuervorteile für die Beschäftigten zu nützen, die bei einer solchen 2. Verhandlungsebene gegeben sind.
Diese Forderungen hat der ASGB auch an den Unternehmerverband geschickt mit dem Ersuchen, in nächster Zukunft einen diesbezügliches Meinungsaustausch mit dem Verband führen zu können.