Verbrauchertelegramm
Timesharing-Urlaub mit mehr Rechten
Eine neue EU-Richtlinie garantiert, dass ab 2011 Verbraucher geschützter sind bei Timesharing-Verträgen im In- und Ausland. Sowohl das Rücktrittsrecht wurde ausgeweitet als auch der Schutz auf Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr. Derzeit erfreut sich die Branche eines Umsatzes von über 10,5 Milliarden Euro EU-weit. Allein in den letzten Jahren hat das EVZ Bozen über 200 VerbraucherInnen rechtlichen Beistand bei dieser Art von Urlaub geboten.