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Familienzulage – ab 1. Juli neu ansuchen

Für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 kann nun wieder um die Familenzulagen angesucht werden und zwar mit dem Einkommen des Jahres 2008. Für das Ausfüllen des Formulares benötigt man die heurige Einkommenserklärung und einen Familienbogen.
Das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld
Staatliches Mutterschaftsgeld
Das Patronat SBR erinnert daran, dass für jedes Kind innerhalb sechs Monate nach Geburt oder Adoption/Anvertrauung, um das staatliche Mutterschaftsgeld angesucht werden kann.
Wer hat Anrecht?
Wer kein anderes Mutterschaftsgeld erhält bzw. die Höhe unter dem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt.
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt (bei drei Familienmitgliedern 32.222,66 Euro im Jahr 2009).
Frauen, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind, EU-Staatsbürgerinnen oder im Besitz der Aufenthaltskarte („cata di soggiorno") sind.
Wieviel erhält man?
Der Gesamtbetrag beträgt 2009 1.545,55 Euro (309,11 Euro pro Monat für maximal fünf Monate)
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gestellt werden, mitzubringen sind:
die Steuererklärung für das Jahr 2008 (alle Einkommen der Mitglieder der Famliengemeinschaft)
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den registrierten Mietvertrag
einen Familienbogen
einen gültigen Personalausweis
IBAN-Nummer für die Banküberweisung
Staatliches Famliengeld
Jedes Jahr kann um das staatliche Familiengeld angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
EU-Staatsbürgerschaft
mindestens drei minderjährige Kinder
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer Familiengemeinschaft, bestehend aus fünf Personen, darf das Gesamteinkommen 23.200,30 Euro nicht überschreiten.
Wieviel erhält man?
Der Höchstbetrag für das Jahr 2009 beträgt 128,89 Euro monatlich.
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gemacht werden, mitzubringen sind:
die Steuererklärung für das Jahr 2008 (alle Einkommen der Mitglieder der Familiengemeinschaft)
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den registrierten Mietvertrag
einen Famlienbogen
einen gültigen Personalausweis
IBAN-Nummer für die Banküberweisung.

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Wichtig für alle INPS Rentner

Das Renteninstitut INPS ist zur Zeit dabei die Erklärungen der Steuerfreibeträge für die Rentner für das Jahr 2008 zu bearbeiten. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass bei einigen Rentnern im Juli der Ausgleich für 2008 vorgenommen, und ein neues Modell CUD 2009 ausgestellt wird. Rentner, die eine Steuererklärung gemacht haben, sollten mit dem neuen CUD und der Steuererklärung im Büro, wo sie die Steuererklärung abgefasst haben, diese nochmals überprüfen lassen.