Medien

Steuererklärung in den Betrieben

Auch heuer hat die Gewerkschaft Druck & Papier in mehreren grafischen Betrieben für ihre Mitglieder die Steuererklärung 730 abgefasst. Dieser Dienst wird von unseren Mitgliedern sehr geschätzt. Ein Dank gebührt dem Kollegen Markus Dibiasi, der sich mit Erfahrung und Können zur Verfügung gestellt und allen Kolleginnen und Kollegen einen wichtigen Dienst geleistet hat.

SBR

Familienzulage – ab 1. Juli neu ansuchen

Für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 kann nun wieder um die Familenzulagen angesucht werden und zwar mit dem Einkommen des Jahres 2008. Für das Ausfüllen des Formulares benötigt man die heurige Einkommenserklärung und einen Familienbogen.
Das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld
Staatliches Mutterschaftsgeld
Das Patronat SBR erinnert daran, dass für jedes Kind innerhalb sechs Monate nach Geburt oder Adoption/Anvertrauung, um das staatliche Mutterschaftsgeld angesucht werden kann.
Wer hat Anrecht?
Wer kein anderes Mutterschaftsgeld erhält bzw. die Höhe unter dem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt.
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt (bei drei Familienmitgliedern 32.222,66 Euro im Jahr 2009).
Frauen, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind, EU-Staatsbürgerinnen oder im Besitz der Aufenthaltskarte („cata di soggiorno") sind.
Wieviel erhält man?
Der Gesamtbetrag beträgt 2009 1.545,55 Euro (309,11 Euro pro Monat für maximal fünf Monate)
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gestellt werden, mitzubringen sind:
die Steuererklärung für das Jahr 2008 (alle Einkommen der Mitglieder der Famliengemeinschaft)
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den registrierten Mietvertrag
einen Familienbogen
einen gültigen Personalausweis
IBAN-Nummer für die Banküberweisung
Staatliches Famliengeld
Jedes Jahr kann um das staatliche Familiengeld angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
EU-Staatsbürgerschaft
mindestens drei minderjährige Kinder
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer Familiengemeinschaft, bestehend aus fünf Personen, darf das Gesamteinkommen 23.200,30 Euro nicht überschreiten.
Wieviel erhält man?
Der Höchstbetrag für das Jahr 2009 beträgt 128,89 Euro monatlich.
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gemacht werden, mitzubringen sind:
die Steuererklärung für das Jahr 2008 (alle Einkommen der Mitglieder der Familiengemeinschaft)
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den registrierten Mietvertrag
einen Famlienbogen
einen gültigen Personalausweis
IBAN-Nummer für die Banküberweisung.