Gebietskörperschaften

Freistellungen für öffentlich Bedienstete mit einer Behinderung oder für die Betreuung eines Angehörigen

(Nachtrag zu unserem Artikel in Aktiv März/April 2009)
Nachdem verschiedene Veröffentlichungen anderer Gewerkschaften letzthin größere Neuigkeiten zu diesem Thema angekündigt und dadurch zu vermehrter Unsicherheit geführt haben, ist es unser Anliegen diese im Nachtrag zu unserem ausführlichen Artikel in Aktiv März/April 2009 zu verdeutlichen.
Mit einem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Jänner 2009 Nr. 19 wurde das Verbot der Inanspruchnahme des besagten Wartestandes zur Betreuung eines Elternteiles für dessen Kinder als nicht rechtens erklärt:
Erste wesentliche Grundlage hierfür ist das Zusammenleben des Kindes mit dem Elternteil, welcher eine schwere Behinderung gemäß Ges. 104/1992 hat;
eine weitere Voraussetzung ist die ausdrückliche Verzichtserklärung auf den Wartestand von Seiten des mitlebenden Ehegatten des/der Pflegebedürftigen, ausgenommen derselbe ist ohne Arbeit bzw. selbständig tätig;
sind weitere Kinder des pflegebedürftigen Elternteiles vorhanden, die ebenfalls im selben Haushalt mitleben, bedarf es einer ausdrücklichen Verzichtserklärung auf den Wartestand auch dieser, wiederum ausgenommen, sie sind ohne Arbeit oder selbständig tätig;
ebenfalls eine Verzichtserklärung braucht es von eventuell mit dem/der Pflegebedürftigen zusammenlebenden Geschwistern, wiederum Arbeitslosigkeit oder selbständige Tätigkeiten ausgenommen;
außerdem müssen die Elternteile des Pflegebedürftigen, also die Großeltern des/der Antragstellers/in um Sonderurlaub, entweder bereits verstorben oder vollkommen arbeitsunfähig sein;
Die betroffenen Bediensteten haben das Anrecht auf Arbeitsenthaltung und eine Zulage, welche sich nach dem letzten Gehalt richtet, wobei die jährlich festgelegten Höchstgrenzen gelten (für 2009 43.276 Euro). Für die Abfertigung zählt der Zeitraum nicht, die Sozialbeiträge für die Pension übernimmt die Körperschaft.
Das NFAÖV/INPDAP hat dazu bereits das Rundschreiben Nr. 02/2002 verfasst. Neu ist somit lediglich die Ausdehnung des Wartestandes auf die Kinder.

Medien

Buchdruckergewerkschaft in Aufbruch

Kürzlich fand am Sitz des ASGB unter dem Vorsitz des Obmannes Arthur Stoffella die Vorstandsitzung der Gewerkschaft Druck & Papier in Anbetracht des bevorstehenden Kongresses des ASGB statt, und gleichzeitig wurden die Wahlen des neuen Vorstandes abgehalten. Der Obmann berichtete über die Arbeit der Gewerkschaft in den vergangenen Jahren und erläuterte die Ziele der Gewerkschaft in nächster Zukunft. Auch in den Druckereien Südtirols haben die neuen Entwicklungen bzw. die neuen Technologien vom Personal große Änderungen abverlangt. Obwohl das bedruckte Papier von Jahr zu Jahr mehr wird, wurde das Personal in den Druckereien in den letzten zehn Jahren halbiert. Mehrere Buchdrucker haben sich einen neuen Beruf angeeignet, andere ließen sind umgeschulen. Durch gute und auf die Zukunft ausgerichtete Arbeit hat sich die Gewerkschaft Druck & Papier in diesen Jahren zur mitgliedsstärksten grafischen Gewerkschaft empor gearbeitet. Sie ist in über 15 grafischen Betrieben vertreten, und mit ihren 19 Betriebsräten - verstreut auf mehrere Druckereien - werden die Probleme der Belegschaft mit der jeweiligen Firmenleitung ausdiskutiert und nach Lösungen gesucht. Der Vorstand der Südtiroler Mediengewerkschaft wird sich demnächst mit Vertretern der Druckergewerkschaft Nordtirols treffen, um die Zusammenarbeit auszubauen und Erfahrungen auszutauschen.
Zum Schluss hat der Vorstand den Obmann Arthur Stoffella und den Sekretär Markus Dibiasi in ihren Ämtern bestätigt. Als Vizeobleute wurden die Kollegen Thomas Spiess sowie Robert Holzinger und als Schatzmeister Franz Profunser gewählt. Vorstandsmitglieder sind: De Zordo Walter, Leopold Lovo, Erich Karlegger, Arik Profanter, Christof Saltuari und Albin Sigmund.
Bekanntlich ist die Gewerkschaft Druck & Papier vor 47 Jahren von einer kleinen Gruppe von Schriftsetzern der Tageszeitung „Dolomiten" gegründet worden, weil sie sich von den italienischen Gewerkschaften nicht richtig betreut fühlte. Später hat sich die Gewerkschaft Druck & Papier dem ASGB angeschlossen, um ihre Arbeit und die Dienste zum Wohle der Mitglieder besser zu koordinieren und wirkungsvoller zu führen.