Verbrauchertelegramm
Sicherheit daheim

Der Föhn

Auch wenn die Technik mit Meilenstiefel unterwegs ist, gilt nach wie vor die Grundregel: Den elektrischen Haartrockner nie in Kontakt mit Wasser verwenden, darum nur mit trockenen Händen und besohlten Füßen. Filter und Luftzufuhrbereich müssen frei von Haaren und anderen Hindernissen sein. Sind die Haare trocken, nicht nur abschalten, sondern Föhn ausstecken. Darauf achten, dass das Gehäuse nicht mehr heiß ist, bevor man den Kabel daran aufwickelt. Auf der Internetseite der Sicherheits-Zertifizierungsfirma IMQ (www.imq.it/portale/) finden sich weitere nützliche Tipps für ein „sicheres Zuhause".

Verbrauchertelegramm
Telefonisches Marketing

Neue Heuschreckenplage?

Es zeichnet sich ein weitere Rückschritt in Sachen Verbraucherschutz ab: Geht es nach dem Willen der Regierung, so dürfen Call Center bis Ende 2009 all jene Datenbanken zu Werbezwecken verwenden, die anhand von vor dem 1. August 2005 (ohne Einwilligung der Betroffenen) veröffentlichten Telefonbüchern zusammengestellt wurden. Dieser Abänderungsantrag wäre ein Freibrief zur uneingeschränkten BürgerInnenbelästigung für die Marketing-Gesellschaften. Die Methode des Telefonterrors als Verkaufsstrategie greift v.a. bei allein lebenden Senioren. Der Tipp: Sofort auflegen und sich auf kein Gespräch einlassen. In der VZS verurteilt man diesen erneuten Rückschritt in Sachen Verbraucherrecht aufs Schärfste und hofft auf einen Rückzieher