Verbrauchertelegramm
Telefonisches Marketing
Neue Heuschreckenplage?
Es zeichnet sich ein weitere Rückschritt in Sachen Verbraucherschutz ab: Geht es nach dem Willen der Regierung, so dürfen Call Center bis Ende 2009 all jene Datenbanken zu Werbezwecken verwenden, die anhand von vor dem 1. August 2005 (ohne Einwilligung der Betroffenen) veröffentlichten Telefonbüchern zusammengestellt wurden. Dieser Abänderungsantrag wäre ein Freibrief zur uneingeschränkten BürgerInnenbelästigung für die Marketing-Gesellschaften. Die Methode des Telefonterrors als Verkaufsstrategie greift v.a. bei allein lebenden Senioren. Der Tipp: Sofort auflegen und sich auf kein Gespräch einlassen. In der VZS verurteilt man diesen erneuten Rückschritt in Sachen Verbraucherrecht aufs Schärfste und hofft auf einen Rückzieher