Verbrauchertelegramm
Winterschlussverkauf

Umtausch, Garantie – aber wie?

Der Winterschlussverkauf hat erneut Zweifel aufkommen lassen über Rechte und Ansprüche von VerbraucherInnen. Die VZS unterstreicht abermals, dass auch bei sensationell niedrigen Preisen das Gesetzes zur Gewährleistung gilt. Jeden Mangel, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, reklamieren. Die Frist, Fehler zu beanstanden, währt zwei Jahre ab Kaufdatum, 60 Tage ab Entdeckung. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Einen Gutschein muss der Verbraucher keinesfalls akzeptieren.

Verbrauchertelegramm

EU ändert Warnsymbole auf Verpackungen

Lackdosen, Insektensprays, Pflanzenschutz- oder Putzmittel: VerbraucherInnen werden ab 2010 mit neuen Symbolen auf die Gefährlichkeit eines Produkts hingewiesen. Eine EU-Verordnung regelt die neue einheitliche Kennzeichnung mit einer Reihe von Piktogrammen. Gemeinsamer Nenner ist eine rot umrahmte Raute. Bestände mit alter Kennzeichnung dürfen allerdings noch bis 2012 (für Chemikalien) und bis 2015 (für Gemische, die diese Chemikalien enthalten) verkauft werden. Im April-Heft des Verbrauchertelegramms finden Sie eine Liste dieser neuen Warnsymbole.