Verbrauchertelegramm

Das richtige Licht zur richtigen Zeit

Neben gesunder Ernährung und Bewegung ist Licht lebenswichtig für unsere Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Denn Licht steuert über die Aufnahme durch Augen und Haut alle Stoffwechselvorgänge im Körper. Allerdings das Vollsprektrumlicht (Sonne) samt dem sonst gefürchteten UV-Licht und nicht das Kunstlicht, weder jenes der alten Glühlampen noch jenes der Energiesparlampen & Co. Neueste Studien belegen, dass der Schlüssel gesunder Beleuchtung nämlich in der Dynamik liegt: Morgen- und Abendrot sind gänzlich anders beschaffen als das Mittagslicht. Unser Biorhythmus orientiert sich am Licht draußen. Die Industrie arbeitet zwar an neuen Formen "intelligenten Lichts", doch bisher sind Spaziergänge im Freien die beste Behandlung v.a. von Wintererkrankungen und -beschwerden.

Verbrauchertelegramm
Winterschlussverkauf

Umtausch, Garantie – aber wie?

Der Winterschlussverkauf hat erneut Zweifel aufkommen lassen über Rechte und Ansprüche von VerbraucherInnen. Die VZS unterstreicht abermals, dass auch bei sensationell niedrigen Preisen das Gesetzes zur Gewährleistung gilt. Jeden Mangel, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, reklamieren. Die Frist, Fehler zu beanstanden, währt zwei Jahre ab Kaufdatum, 60 Tage ab Entdeckung. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Einen Gutschein muss der Verbraucher keinesfalls akzeptieren.