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Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung

Hausfrauen, die zur freiwilligen Rentenversicherung ermächtigt sind, können von der Region Trentino-Südtirol einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Famliliengemeinschaft gebunden ist und maximal 60 Prozent der freiwillig eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen darf.
Voraussetzungen:
Haushaltstätigkeit
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region
keine Pflichtversicherung und kein Bezug einer direkten Rente
entsprechende wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft
Kinder unter 18 Jahren oder
AntragstellerIn älter als 55 Jahre.
Das Beitragsansuchen ist immer innerhalb 30. Juni jeden Jahres zu stellen.

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Rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten

Der Zuschuss ist ein Beitrag auf die Rentenversicherung für die Zeiträume, in denen keine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt wird, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Der Zuschuss von maximal 3.500,00 Euro jährlich wird zur Abdeckung der freiwilligen Beitragsleistung gewährt, zum Erreichen der Mindestvoraussetzungen der Alters- oder Dienstaltersrente. Neu: Bei Pflege eines Kindes (bei 74 Prozent Invalidität) steht den Eltern ein höherer Beitrag bis zu 6.000,00 Euro jährlich zu. Voraussetzungen auf Seiten der pflegebedürftigen Person: diese muss entweder verwandt bis zum 4. Grad sein oder verschwägert bis zum 2. Grad, bzw. Verwandte bis zum 2. Grad der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten und in die dritten oder vierte Pflegestufe fallen bzw. wenn zwei Pflegebedürftige betreut werden, müssen diese mindestens in die zweite Pflegestufe fallen. Für weitere Informationen stehen Euch gerne die Mitarbeiter des Patronates SBR des ASGB zur Verfügung.