SBR

Rentenmäßige Absicherung von Erziehungszeiten

Der Zuschuss ist als Beitrag zur Rentenabsicherung des Elternteiles zu verstehen, der, innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes, nicht erwerbstätig oder teilzeitbeschäftigt ist. Berechtigt sind alle selbständig oder lohnabhängig Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft, StudentInnen und Hausfrauen, bei einer Mindestansässigkeit von Fünf Jahren in der Region. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von zwölf Monaten des Arbeitsausstandes gewährt, der auf den Elternurlaub folgt und der Arbeitsausstand muss innerhalb der drei ersten Lebensjahre des Kindes oder der Adoption/Anvertrauung beansprucht werden. Der Beitrag wird in Höhe des entrichteten freiwilligen Betrages gewährt, jedoch höchstens 6.000,00 Euro im Jahr. Bei Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds ist die Höchstgrenze 3.500,00 Euro.
Bei selbständiger Tätigkeit ist die Höchstgrenze 3.150,00 Euro bei Einzahlung der NISF/INPS-Pflichtversicherung und gleichzeitig, als Ersatz, Einstellung einer Teilzeitkraft.
Das Ansuchen ist innerhalb jedes Jahr innerhalb 30. Juni zu stellen.

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Vergünstigungen für ASGB-Mitglieder bei einem Kuraufenthalt in Abano Terme

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfreut sich Abano Terme in der Region Venetien immer größerer Beliebtheit. Als Fons Aponi schon in römischer Zeit bekannt, stellt das nur auf 14 m Seehöhe am Ostrand der euganeischen Hügeln gelegene Städtchen, das 176 km von Bozen und nur 10 km von Padua entfernt ist, einen idealen Standort für einen Kur- und Erholungsaufenthalt mit kulturellem Hintergrund dar. Seinen Ruf verdankt es den radioaktiven Schwefel- und Kochsalzquellen (87° C), die für Schlammbäder (Fangotherapie) gegen Nervenleiden und Rheumatismus eingesetzt werden. Das Haus „Hotel terme millefiori" der Gebrüder Bertolini (Tel. 049-866 94 24) e-mail: info@termemillefiori.it und hompage www.termemillefiori.it in zentraler und dennoch ruhiger Ortslage, gewährt ASGB-Mitgliedern einen Skonto in Höhe von 15 Prozent auf die gesamte Preisliste 2009.
Das Haus ist seit dem 14. März offen und schließt am 9. Dezember. Eine bestimmte Vorankündigung (20 Tage, zwei Wochen) ist zu Ostern, im Mai und September erwünscht.
Für einen Kuraufenthalt kann über den Basisarzt oder den konventionierten Facharzt (Hals-Nasen-Ohrenarzt) die ärztliche Visite und die Verschreibung (Fangotherapie) erfolgen: für Ticketbefreite wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 3,10 Euro erhoben (Zivilinvaliden mit 100 Prozent Invalidität zahlen nichts). Jene, die dem Ticket unterworfen sind, zahlen 50 Prozent der Kur mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 50 Euro.
Der zuständige Sanitätsbetrieb verschreibt NUR eine Kur! Man rechnet normalerweise mit 14 Tagen Kuraufenthalt, in der Regel von Sonntag bis zum übernächsten Samstag. Bei elf Tagen kommen zehn Kuren, bei 13 Tagen zwölf Kuren zur Anwendung.
Der Vollpension-Listenpreis ohne Kur pro Person und Tag (mindestens für drei Tage) inklusive Thermalschwimmbäder beläuft sich für Einbettzimmer mit WC, Bad, Telefon und Fernseher auf 50,00 Euro (56,00 Euro in der Hochsaison), bzw. für eines mit Dusche statt Bad auf 48,00 Euro (54,00 Euro in der Hochsaison). Bei Zweibettzimmer entsprechend niedriger (47,00/52,00 Euro) bzw. 45,00/51,00 Euro. Und es gibt noch günstigere Pauschalpreise für sieben, 12 und 14 Tage.
Auf allen Preisen wird ASGB-Mitgliedern, auch als Einzelgast, gegen Vorweis des Mitgliedsausweises 2009 ein Skonto von 15 Prozent gewährt.
Natürlich wäre eine Gruppenaufenthalt auch wegen der im Vergleich zur Einzelfahrt niedrigeren Fahrtspesen noch günstiger.
Am ASGB-Sitz in Bozen können unter der Rufnummer 0471/ 30 82 64 nachmittags weitere Auskünfte eingeholt werden und ebenso wäre es auch von Vorteil, wenn an einem Gruppenaufenthalt interessierte Mitglieder sich gleicherweise melden würden, um vorerst einmal feststellen zu können, ob diesbezüglich ein Bedarf besteht.