SBR

Rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten

Der Zuschuss ist ein Beitrag auf die Rentenversicherung für die Zeiträume, in denen keine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt wird, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Der Zuschuss von maximal 3.500,00 Euro jährlich wird zur Abdeckung der freiwilligen Beitragsleistung gewährt, zum Erreichen der Mindestvoraussetzungen der Alters- oder Dienstaltersrente. Neu: Bei Pflege eines Kindes (bei 74 Prozent Invalidität) steht den Eltern ein höherer Beitrag bis zu 6.000,00 Euro jährlich zu. Voraussetzungen auf Seiten der pflegebedürftigen Person: diese muss entweder verwandt bis zum 4. Grad sein oder verschwägert bis zum 2. Grad, bzw. Verwandte bis zum 2. Grad der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten und in die dritten oder vierte Pflegestufe fallen bzw. wenn zwei Pflegebedürftige betreut werden, müssen diese mindestens in die zweite Pflegestufe fallen. Für weitere Informationen stehen Euch gerne die Mitarbeiter des Patronates SBR des ASGB zur Verfügung.

SBR

Rentenmäßige Absicherung von Erziehungszeiten

Der Zuschuss ist als Beitrag zur Rentenabsicherung des Elternteiles zu verstehen, der, innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes, nicht erwerbstätig oder teilzeitbeschäftigt ist. Berechtigt sind alle selbständig oder lohnabhängig Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft, StudentInnen und Hausfrauen, bei einer Mindestansässigkeit von Fünf Jahren in der Region. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von zwölf Monaten des Arbeitsausstandes gewährt, der auf den Elternurlaub folgt und der Arbeitsausstand muss innerhalb der drei ersten Lebensjahre des Kindes oder der Adoption/Anvertrauung beansprucht werden. Der Beitrag wird in Höhe des entrichteten freiwilligen Betrages gewährt, jedoch höchstens 6.000,00 Euro im Jahr. Bei Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds ist die Höchstgrenze 3.500,00 Euro.
Bei selbständiger Tätigkeit ist die Höchstgrenze 3.150,00 Euro bei Einzahlung der NISF/INPS-Pflichtversicherung und gleichzeitig, als Ersatz, Einstellung einer Teilzeitkraft.
Das Ansuchen ist innerhalb jedes Jahr innerhalb 30. Juni zu stellen.