Dienstleistungen des ASGB

Pensplan informiert über die Unterstützung der Region für Mitglieder von Zusatzrentenfonds

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise hat das Centrum Pensplan ein Rundschreiben zu den Sozialmaßnahmen der Region verfasst, mit welchen die Mitglieder von Zusatzrentenfonds in wirtschaftlich und finanziell schwierigen Situationen beim Aufbau einer Zusatzrente unterstützt werden sollen. Vor allem in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage müssen zahlreiche Personen wegen Unterbrechung der Arbeitstätigkeit oder wegen Arbeitsplatzverlustes die Einzahlungen für ihre Zusatzrente aussetzen.
Unterstützung der Beitragszahlung für Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten:
Dabei werden für den Antragsteller monatliche Beträge zurückgelegt, die den durchschnittlichen Beiträgen entsprechen, die das Mitglied im Vorjahr eingezahlt hat. Diese Unterstützung wird für höchstens elf Monate pro Antrag des Mitglieds gewährt, insgesamt aber für höchstens 33 Monate und höchstens 4.000,- Euro für das gesamte Arbeitsleben. Jeder einzelnen schwierigen Situation muss eine ununterbrochene Beitragszahlung von sechs Monaten vorausgehen.
Das Ansuchen ist vom Mitglied selbst oder mithilfe eines Patronats zu stellen und zwar:
innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die finanzielle und familiäre Schwierigkeit nicht mehr besteht
und jedenfalls innerhalb von 15 Monaten nach deren Eintreten
Für den Antrag muss das Mitglied folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol seit mindestens zwei Jahren
Mitgliedschaft im Rentenfonds von mindestens zwei Jahren
regelmäßige Beitragszahlung in den Rentenfonds im letzten Arbeitsjahr vor Eintritt der Schwierigkeiten
Bestehen einer der folgenden finanziellen oder familiären Lagen:
Bezug von Arbeitslosengeld; Eintragung in die Mobilitätslisten (Staat oder Region) oder in die Lohnausgleichskasse; Krankheitszeiträume über den entschädigten Zeitraum hinaus; finanzielle Schwierigkeiten der eigenen Familie wegen besonders schwieriger Umstände; Familiengesamtvermögen von höchstens 100.000,- Euro nach Abzug des Wertes des Wohneigentums; Familiengesamteinkommen von max. 50.000,- Euro nach Abzug der Einkommenssteuer.
Für den Erhalt der Unterstützung gelten hingegen folgende Bedingungen:
mindestens fünf Mitgliedsjahre in einer Zusatzrentenform zum Zeitpunkt der Pensionierung im öffentlichen Rentensystem
die Beitragszahlungen für die Zusatzrente wurden nicht fünf Jahre hintereinander freiwillig ausgesetzt
wohnhaft in der Region Trentino-Südtirol
Die Anträge werden vom Centrum Pensplan überprüft.
Daraufhin werden die Beiträge zurückgestellt und erst zum Zeitpunkt der Pensionierung auf die Zusatzrentenposition des Antragstellers gutgeschrieben.

Dienstleistungen des ASGB

Drei Fragen zu Laborfonds und Zusatzrente

Muss der Arbeitgeber einen Beitrag für den Arbeitnehmer einzahlen, wenn dieser sich entscheidet, einem Zusatzrentenfonds beizutreten?
Wenn der Kollektivvertrag eine Zusatzrente vorsieht und der Arbeitnehmer sich zu einem Beitritt in den vorgesehenen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) entschließt, muss auch der Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag zugunsten des Arbeitnehmers einzahlen. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Abfertigung in den Fonds einfließen lässt, sondern auch den Arbeitnehmerbeitrag einzahlt, welcher monatlich vom Lohnstreifen einbehalten wird.
Kann das Mitglied seinen Beitrag in den Laborfonds nachträglich ändern?
Das Mitglied hat die Möglichkeit, jährlich den Beitrag zu seinen Lasten zu erhöhen oder zu verringern. Hierzu muss innerhalb des Monats November (bzw. innerhalb der vom Kollektivvertrag vorgesehenen Frist) ein entsprechender Antrag (Formular unter www.laborfonds.it) an den Arbeitgeber gestellt werden. Die Änderung des Beitragssatzes wird dann mit 1. Januar des darauf folgenden Jahres wirksam. Der geänderte Beitragssatz darf jedoch nicht geringer als der vom Kollektivvertrag vorgesehene Mindestbeitrag sein. Der Arbeitgeberbeitrag ist nicht einseitig änderbar und ist folglich von einer eventuellen Änderung des Arbeitnehmerbeitrages nicht betroffen. Weiters gilt es im Falle einer Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrages die Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit zu beachten.
Wann kann die Investitionslinie für die eigene Zusatzrentenposition gewechselt werden?
Seit dem Jahr 2008 bietet der Laborfonds seinen Mitgliedern ein Mehrliniensystem mit vier Investitionslinien, welche sich nach Risikograd unterscheiden. Wer seine bisherige Investitionslinie wechseln möchte, macht einen so genannten Switch. Hierbei verlegt das Mitglied seine gesamte Zusatzrentenposition von der gegenwärtigen Investitionslinie in eine Linie mit mehr oder weniger Risiko, je nach dem ob das Mitglied in Sachen Geldanlagen eher sicherheitsorientiert oder mehr risikiofreudig ist. Die gewählte Investitionslinie kann nach einem Mindestverbleib von 12 Monaten jederzeit gewechselt werden.