Dienstleistungen des ASGB

Mod. 730/2009 - Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

(Neuerungen gegenüber letztem Jahr sind hervorgehoben)
Mitgliedsausweis
Mod. 730/08, bzw. Unico 2008
Mod. CUD 2009
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen
ICI Einzahlungsscheine 2008
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2008
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2008 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht mehr angenommen werden!
Im Jahr 2008 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Im Jahr 2008 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2008 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten
Begräbnisspesen 2008
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2008
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2008
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent):
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe 2008 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2007 und IRPEF-Akonti 2008 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder
Spesen für pflegebedürftige Menschen (Rechnung oder Quittung des Pflegepersonals oder -organisation), Bestätigung Arzt über Pflegebedürftigkeit
Ankauf Kühlschrank, Kühltruhe oder Kombi-Geräte der Energieklasse A+
Abos für den öffentlichen Personentransport (Wertkarten + Abo)
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren für zu Lasten lebende Familienmitglieder
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros.

Dienstleistungen des ASGB

Wann kann ich in Pension gehen?

Bedienstete können entweder in Alterspension gehen oder sie beenden ihren Dienst und beantragen eine ihnen zustehende Dienstalterspension. Die Alterspension erreichen Männer und auch die Frauen mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Frauen haben zusätzlich die Möglichkeit mit 60 Lebensjahren die Alterspension zu beantragen.
Aus der unten angeführten Tabelle ist ersichtlich, wann ein Bediensteter in Alterspension oder Dienstalterspension gehen kann.
Um die Auszahlung der Pension mit Pensionsbeginn zu erhalten, müssen die so genannten Ausstiegsfenster eingehalten werden.