Dienstleistungen des ASGB
Steuererklärung 2009
Die Termine für die Abfassung der Steuererklärung Modell 730 haben sich im Vergleich zum letzten Jahr nicht verändert und sind folgende:
Mitte März bis 31. Mai 2009
Abfassen der Steuererklärung Mod. 730 in den einzelnen
Bezirksbüros bzw. in den Betrieben vor Ort
Juli 09
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen
August 09
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf der Rente
30.09.09
Mitteilung über eine Abänderung bzw. Streichung des November-Accontos
November 09
Verrechnung der Steuervorauszahlung auf Lohn oder Rente
Es wurden einige Neuerungen eingeführt, vieles im letzten Jahr neu Eingeführtes wurde bestätigt und gilt daher auch für das Mod. 730/2009:
Verlängerung der Abschreibemöglichkeit der 55 Prozent Spesen für Energieeinsparungsmaßnahmen und 36 Prozent Spesen für Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten
Verlängerung der Abschreibemöglichkeit von 20 Prozent für den Ankauf von Kühlschrank oder -truhe
Ansuchen um den „bonus famiglia" mit dem Einkommen 2008
Die abschreibbaren Zinsen für Hypothekardarlehen für Erstwohnung wurden von bisher 3.615,20 Euro auf 4.000 Euro erhöht
Abschreibbarkeit (19 Prozent) der Abonnements für den öffentlichen Personentransport - maximal 250 Euro
Fünf Promille können wieder der Wohnsitzgemeinde gespendet werden
die Möglichkeit für eine andere Besteuerung der Überstundenarbeit zu optieren
Abschreibbarkeit der Mieten für Studentenwohnungen, auch wenn kein regelrechter Mietvertrag gemäß italienischen Mietergesetz besteht, sondern auch nur ein mietähnliches Wohnverhältnis- maximal 2.633 Euro
Abschreibbarkeit der Fortbildungsspesen für das unterrichtende Personal
Abschreibbarkeit (19 Prozent) der Beiträge, welche zu Lasten lebende Familienmitglieder für den Nachkauf von Studienjahre eingezahlt haben
Verlängerung der Abschreibemöglichkeit der Spesen für Kinderhorte für Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Ankauf Medikamente:
Die Abschreibbarkeit der Kassenbelege für Medikamente ist nur mehr folgendermaßen möglich:
Beim Kauf des Medikamentes muss der Sanitätsausweis/Steuernummer vorgewiesen werden, damit auf dem Beleg der abschreibbare Betrag und die Steuernummer aufscheinen. Zudem müssen bei Familien die Kassenbelege getrennt nach Steuernummer der einzelnen Familienmitglieder angeführt werden.
Kassenbelege, welche keine von der Apotheke aufgedruckte Steuernummer haben, können nicht mehr in Abzug gebracht werden. Es ist also nicht mehr zulässig, nachträglich händisch die Steuernummer auf den Beleg zu schreiben.
UNICO 2009
Das Modell UNICO 2009 wird voraussichtlich ab Mitte Mai 2009 abgefasst.
Mitte Mai bis 31.Juli
Abfassung der Steuerklärung Mod. UNICO
bis 16.Juni 2009
Einzahlung der Steuer
bis 16.Juli 2009
Einzahlung der Steuer mit Aufschlag von 0,4 %