Bau/Holz

Vorstand erneuert

Kürzlich traf sich der neu gewählte Vorstand der Gewerkschaft Bau und Holz zu einer Vorstandssitzung, bei der der Vorsitzende Georg Pardeller und die beiden Fachsekretäre Werner Blaas und Friedl Oberlechner anwesend waren. Dabei wurden wichtige Themen behandelt, wie z.B. die Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise sowie der 12. ordentliche Bundeskongress des ASGB, welcher am 16. Mai 2009 stattfindet. Nach einer angeregten Diskussion verabschiedete der Vorstand einstimmig mehrere Resolutionen für den Bundeskongress, welcher die Themen Sicherheit am Arbeitsplatz, Absicherung der Arbeitsplätze im Bausektor, Bauaufträge an die einheimische Wirtschaft sowie die Wohnbauförderung zum Inhalt haben.

Öffentlicher Dienst

Darlehensfonds der INPDAP

Auf dem Gehaltsauszug eines öffentlich Bediensteten findet man einen Abzug für den INPDAP - Darlehensfonds (fondo credito INPDAP). Damit ist der gesetzlich bindend vorgesehenen Abzug von 0,35 Prozent des Bruttogehaltes, das für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird, gemeint. Dieser Betrag wird bei der INPDAP in einen Solidaritätsfonds eingezahlt. Das ermöglicht allen Einzahlern von diesem Fonds günstige Darlehen zu erhalten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein solches Darlehen zu erhalten:
Das kleine Darlehen
Es ist das formloseste und kann direkt beim Gehaltsamt beantragt werden. Unterlagen sind keine notwendig. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antragsteller im Dienst ist. Je nach Rückzahlungsdauer unterscheidet man das Einjahres-, das Zweijahres-, das Dreijahres- und das Vierjahresdarlehen. Man kann von einem Netto-Monatsohn bis zu maximal acht Nettomonatslöhnen beantragen.
Das mehrjährige Darlehen
Es gibt die Möglichkeit beim Darlehensfonds der INPDAP um ein fünfjähriges oder ein zehnjähriges Darlehen anzusuchen. Die Dauer hängt vom Grund des Ansuchens ab. Die Gründe für den Antrag müssen belegt werden. Der Antrag wird ebenfalls über das Gehaltsamt eingereicht.
Voraussetzung zur Erlangung des Darlehens ist, dass der Antragsteller im Dienst ist und seit mindestens vier Jahren bei der Pensionskasse der INPDAP eingeschrieben ist. Das fünfjährige Darlehen kann wegen schwerer Krankheit, Rückzahlung von Schulden, Autoankauf, Ankauf oder Bau einer Garage, Heirat des Eingeschriebenen oder dessen Kinder, Geburt eines Kindes oder Adoption, Todesfall eines Familienmitgliedes, Zahnarztkosten, Steuerschulden und ähnliches beantragt werden.
Das zehnjährige Darlehen kann wegen Wohnungs- oder Hauskauf, Hausbau, Umbau oder Renovierung der eigenen Wohnung, vorzeitige Tilgung eines Darlehens oder der Zinsen, und ähnliches beantragt werden.
Hypothekardarlehen
Das Hypothekardarlehen kann nur für den Kauf der Erstwohnung direkt bei der INPDAP beantragt werden. Der Antragsteller muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag aufweisen und mindestens drei Jahre im Dienst sein. Die Laufzeit des Darlehens kann zehn, 15, 20, 25 und 30 Jahre betragen. Der zu vergebende Höchstbetrag beläuft sich auf 300.000 Euro. Der Darlehensfonds verlangt für das Hypothekardarlehen einen fixen Zinssatz von 4,15 Prozent und einen variablen Zinssatz von 3,75 Prozent.