Gebietskörperschaften
Gebietskörperschaften

Bereichsverhandlungen

Zur Zeit sind die Vertragsverhandlungen für den Bereichsvertrag in vollem Gange. Kürzlich wurden folgende Abkommen unterzeichnet:
Art. 1 Mitarbeiter der Dienststelle für die Pflegeeinstufung
1. den von den Bezirksgemeinschaften und Altersheimen an die Autonome Provinz Bozen für die Pflegeeinstufung in Anwendung des L.G. Nr. 9/2007 abgestellten Bediensteten wird von der Herkunftskörperschaft eine von der Landesverwaltung bereitgestellte Projektprämie im Ausmaß von vier Vorrückungen der jeweiligen Funktionsebene monatlich von Jänner 2009 bis Dezember 2009 ausbezahlt. Für die Auszahlung haben die Körperschaften folgende Kriterien anzuwenden:
- die Tätigkeit muss im Jahr 2008 für mindestens sechs Monate ausgeübt worden sein;
- die Prämie steht ausschließlich für die tatsächlich geleistete Dienstzeit einschließlich des ordentlichen Urlaubs zu.
2. Für das Personal laut Absatz 1, welches aus dem Dienst ausscheidet, wird die Projektprämie in einmaliger Form ausbezahlt.
Art. 2 Mitarbeiter des Meldeamtes - Vergütung des Innenministeriums für die Obliegenheiten laut G. v. D. Nr. 30/2007
1. Die in Bezug auf die Obliegenheiten laut G.v.D. Nr. 30/2007 vom Innenministerium an die Gemeinden für die Jahre 2008 und 2009 ausgeschütteten Beträge, welche für die Bediensteten der demografischen Ämter bestimmt sind, werden aufgrund folgender Kriterien ausgezahlt:
- Auszahlung lediglich an das Personal welches Aufgaben laut G.v.D. Nr. 30/2007 auch tatsächlich ausgeübt hat;
- Aufteilung unter Berücksichtigung der effektiven Beteiligung an der Verfahrensabwicklung;
- Aufteilung der Beträge nach Abzug aller Sozialabgaben inklusive IRAP zu Lasten der Gemeinde.
Die Auszahlung der Beträge hat innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt durch die Gemeinden zu erfolgen.

Landesbedienstete

Gehaltsabtretungen von einem „Fünftel" nun auch für Landesbedienstete

Auch die Landesbediensteten können nun zu günstigen Bedingungen Kredite beantragen, welche dann über eine Gehaltsabtretung im Höchstausmaß von einem Fünftel wieder zurückbezahlt werden. Diese Begünstigung für das Personal im Landesdienst wurde nur durch die erfolgreichen Bemühungen des ASGB möglich, welcher dafür gesorgt hat, dass dieses Recht vertraglich abgesichert und auch aktiviert wurde. Mit Sonderkonditionen für die Landesbediensteten ist das Abkommen der Neos Bank ausgestattet, welches für Mitglieder der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete einen besonders günstigen Zinssatz eingeräumt. Besonders interessant ist diese Möglichkeit für jene Bedienstete, welche auf Grund der zeitbefristeten Arbeitsverträge keinen Zugriff auf den Darlehensfonds der INPDAP haben.