Verbrauchertelegramm
Energieaustausch für erneuerbare Energien
Innerhalb 31. März müssen die Betreiber kleiner (photovoltaischer) Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (bis 200 KW), die den Energietausch vor Ort (scambio sul posto) vornehmen, ein Gesuch zur zukünftigen Förderung an den italienischen Netzbetreiber (GSE, Infos unter: www.gse.it/Pagine/default.aspx) stellen. Dieser ist nunmehr allein dafür zuständig. Die Drei-Jahres-Frist, innerhalb der eventuelle Guthaben bei den Rechnungen aufgebraucht werden mussten, wurde abgeschafft.