aktuell
ASGB zu wirtschaftlicher Lage in Südtirol
Die Lasten der Krise dürfen nicht nur auf die Arbeitnehmer fallen
Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund sieht in seiner Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Südtirol zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr. Betroffen sind vor allem die Metallindustrie, der Bausektor sowie die Zulieferbetriebe dieser Sektoren, in denen von Lohnausgleichskasse, Mobilität und Solidaritätsverträgen verstärkt Gebrauch gemacht wird.
Es ist Handlungsbedarf angesagt und es braucht die Bereitschaft von Politik und Wirtschaft, gemeinsam mit den Gewerkschaften angemessene Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsplätze zu erhalten und den Konsum wach zu halten.
Deshalb fordert der ASGB:
die Stärkung der Sozialpartnerschaft. In schwierigen Zeiten zeigt sich, was dieses Instrument zur Sicherung des sozialen Friedens wert ist. Die Betriebe müssen soziale Verantwortung zeigen und die Lasten der Krise gleichmäßig auf Arbeiterschaft und Betrieb verteilen. Hierfür sollen auch die Gewinne der letzten Jahre verwendet werden.
die verstärkte Einbindung der Betriebsräte in das Krisenmanagement der Betriebe für eine ausgewogene Planung zur Überbrückung der Krisenzeiten.
einen gezielten und vernünftigen Umgang der Betriebe mit der Lohnausgleichskasse, um möglichst lange davon Gebrauch machen zu können.
die Zeiten der Lohnausgleichskasse und der rückgängigen Auftragslagen mehr für die Weiterbildung oder Umschulung von Mitarbeiter/innen zu nützen. Die bilateralen Körperschaften der verschiedenen Sektoren verfügen über ein breites, aber vielfach ungenütztes Angebot.
den öffentlichen Dienst in Südtirol als Stabilisator in Krisenzeiten und nicht als Kostenfaktor zu sehen. Er garantiert Arbeitsplätze und damit das Einkommen vieler Familien, die einen wesentlichen Teil zur Aufrechterhaltung des lokalen Wirtschaftskreislaufes beitragen. Statt der beabsichtigten Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst, die den Beschäftigten der Privatwirtschaft nicht mehr Geld bringen würde und den Konsumrückgang insgesamt nur verstärken würde, muss die Landesregierung die reale Anpassung der Kaufkraft der öffentlich Bediensteten vornehmen.
eine soziale Absicherung für jene, die ihr Einkommen allein aus prekären Arbeitsverhältnissen beziehen und somit bei Vertragsende mit leeren Händen dastehen. Hierfür ist es notwendig, die Regelung der Regionalen Mobilität abzuändern.
eine gezielte Förderung jener Betriebe, die nachweislich gute und langfristige Arbeitsplätze schaffen. Hierfür braucht es eine effiziente Erhebung und Kontrolle seitens des Landes über die Qualität der neu geschaffenen Arbeitsplätze. Erst aufgrund einer positiven Bewertung soll über eine eventuelle IRAP-Senkung diskutiert werden, damit diese auch der Arbeiterschaft zugute kommt.