Dienstleistungen des ASGB

Frage - Antwort

Wie bereits in der letzten Aktiv-Ausgabe, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe befassen wir uns mit Fragen rund um den Urlaub.
Kann ich selbst über die Hälfte meines Urlaubes verfügen und meinen Urlaub in Anspruch nehmen wann ich will?
Der gesamte zustehende Urlaub muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat pro Jahr Anrecht auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub. Davon müssen mindestens zwei der anreifenden Urlaubswochen im selben Jahr gewährt werden.
Verfällt der Urlaub, wenn er nicht bis zum Ende des Jahres genossen wird?
Der verbleibende Urlaub eines Jahres muss innerhalb der darauf folgenden 18 Monate gewährt werden. Beispiel: Der im Jahr 2008 angereifte und nicht genossene Urlaub muss bis 30. Juni 2010 aufgebraucht werden. Bei Übertretung der genannten Bestimmungen ist für den Arbeitgeber eine Verwaltungsstrafe vorgesehen.
Kann der Resturlaub auch ausbezahlt werden?
Während des Arbeitsverhältnisses kann der Urlaub nicht ausbezahlt werden. Sollte das Arbeitsverhältnis jedoch aufgelöst werden und noch Resturlaub zustehen, muss dieser auf alle Fälle ausbezahlt werden. Während des Arbeitsverhältnisses können nur die vier abgeschafften Feiertage (32 Freistunden) und die Freistunden für die jährliche Arbeitszeitverkürzung ausbezahlt werden, wobei die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages zu berücksichtigen sind.

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Tagesfahrt zum Gardasee

(Limone und Pieve di Tremosine)
Am Vormittag besichtigen wir Limone, essen zu Mittag in Pieve di Tremosine, am Nachmittag besichtigen wir Arco und kehren zu einer Marende in Padergnano ein.
Dienstag, den 21. April 2009 für die Bezirke Bozen/Unterland
Abfahrt in Bozen um 8.00 Uhr beim Busbahnhof (vor dem Hotel Alpi) und noch bei der Autobahneinfahrt Bozen-Süd und bei der Autobahnmautstelle Neumarkt.
Donnerstag, den 23. April 2009 für die Bezirke Vinschgau und Meran
Abfahrt um 7.00 Uhr in Schlanders mit Zusteigemöglichkeit entlang der Strecke, in Meran um 7.45
Freitag, den 24. April 2009 für die Bezirke Wipptal/Eisacktal
Abfahrt um 7.00 Uhr in Gossensass mit Zusteigemöglichkeit entlang der Strecke (bei Anmeldung genau anführen).
Kostenbeitrag:
Euro 40,00 für Mitglieder und deren Familienangehörige.
Im Preis inbegriffen sind die Fahrt, das Mittagessen mit Getränken und eine Marende. Anmeldung mit sofortiger Zahlung für den Bezirk Bozen bei Obmann Adolf Buratti bzw. bei Sekretär H. Lochmann, sonst bei den entsprechenden ASGB-Bezirksbüros. Die Fahrt findet statt, wenn sich mindestens 45 Teilnehmer melden.
Meldeschluss ist der 10. April 2009