Dienstleistungen des ASGB

Die Rentenbestimmungen 2009

Dienstaltersente für ArbeitnehmerInnen
Im Zeitraum 01. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 können ArbeitnehmerInnen mit 35 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 58 die Dienstaltersente beziehen bzw. mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
Ab 01. Juli 2009 gilt das sogenannte Quotensystem, d.h. wer die Quote 95 erreicht, hat Anrecht auf eine Dienstaltersrente. Um die Quote zu erreichen gibt es zwei Möglichkeiten: Lebensalter 59 und 36 Beitragsjahre oder Lebensalter 60 und 35 Beitragsjahre.
Weiterhin gilt auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter.
Dienstaltersrente für Selbständige
Im Zeitraum 01. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 können Selbständige mit 35 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 59 eine Dienstaltersrente beziehen bzw. mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
Ab 01. Juli 2009 gilt das Quotensystem, d.h. wer die Quote 96 erreicht, hat Anrecht auf eine Dienstaltersrente. Um die Quote zu erreichen gibt es folgende Möglichkeiten: Lebensalter von 60 und 36 Beitragsjahre oder Lebensalter von 61 und 35 Beitragsjahre.
Weiterhin gilt auch 40 Beitragsjahre unabhängig vom Lebensalter.

Dienstleistungen des ASGB

Familienbonus – bonus famiglia

Der Familienbonus wurde von der italienischen Regierung im vergangenen November im Rahmen des Konjunkturpaketes als außerordentliche und einmalige Unterstützung für einkommensschwache Familien und Rentner beschlossen. Der Familienbonus beträgt zwischen 200,- Euro und 1.000,- Euro und richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Familienzusammensetzung des entsprechenden Steuerjahres. Angesucht werden kann mit dem Einkommen des Jahres 2008 (innerhalb des Abgabetermines der heurigen Steuererklärung) Ausbezahlt wird der Familienbonus über den Lohnstreifen bzw. über die Rente. Im Falle dass der Gesuchssteller zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Einkommen bzw. Rente bezieht, kann auch direkt bei der Agentur der Einnahmen angesucht werden. Wer den Familienbonus beantragen möchte, kann sich an das Patronat und das Steuerbeistandszentrum des ASGB in Bozen, Bindergasse 22, oder an eines der Bezirksbüros des ASGB wenden.
Anrecht auf den Familienbonus besteht in folgenden Fällen:
Alleinstehend mit Einkommen aus Rente und einem Gesamteinkommen von max. 15.000 Euro
Familie mit zwei oder drei Mitgliedern und einem gesamten Familieneinkommen von maximal 17.000 Euro
Familie mit vier oder fünf Mitgliedern und einem gesamten Familieneinkommen von maximal 20.000 Euro
Familie mit mehr als fünf Mitgliedern und einem gesamten Familieneinkommen von maximal 22.000 Euro
Familie bei denen ein Familienmitglied eine Behinderung gemäß Art. 3, Abs. 33, Gesetz 104/1992 aufweist und einem gesamtes Familieneinkommen von maximal 35.000 Euro.